Ein Tinnitus gilt nach drei Monaten als chronisch
Tinnitus ist ein Ohrgeräusch und keine eigene Krankheit. Die Empfehlungen der HNO-Fachgesellschaften für die Behandlung von chronischem Tinnitus, Stand 2021, unterscheiden zwei Formen. Selten gibt es eine echte Schallquelle im Körper, etwa ein Geräusch aus einem Blutgefäß. Fast immer fehlt eine solche Quelle, und das Geräusch entsteht im Innenohr oder im Gehirn.
Chronisch nennen die Fachärzte einen Tinnitus, der seit mindestens drei Monaten besteht. Diese Grenze trennt zwei Wege. Bei einem neuen Ohrgeräusch sucht der Arzt nach einer Ursache, die sich behandeln lässt. Bei einem chronischen geht es vor allem darum, wie Sie damit leben. Viele nehmen das Geräusch wahr, kommen aber gut zurecht. Andere schlafen schlecht, werden ängstlich oder niedergeschlagen, weil das Geräusch ihren ganzen Alltag bestimmt.
Chronischer Tinnitus geht sehr oft mit einem Hörverlust einher. Wie sehr das Geräusch belastet, hängt stark davon ab, wie schlecht jemand hört und wie es ihm seelisch geht. Deshalb hat der Hörakustiker überhaupt mit Tinnitus zu tun. Wo ein Hörverlust besteht, ist das Hörgerät der erste Schritt.
Was ein Noiser ist und warum Fachärzte davon abraten
Ein Noiser, auch Rauschgerät genannt, sieht aus wie ein Hörgerät und erzeugt ein leises Rauschen. Das Rauschen soll das Ohrgeräusch teilweise überdecken und die Gewöhnung erleichtern. Ein Tinnitus-Kombigerät vereint beides in einem Gehäuse, also die Verstärkung für den Hörverlust und das Rauschen.
Die Fachgesellschaften haben die Studien geprüft und raten von Noisern ab. Bei Menschen mit Hörverlust bringt das Rauschen zusätzlich zum Hörgerät keinen Vorteil. Bei normalem Gehör ist eine Wirkung des Noisers allein nicht belegt.
Für das Hörgerät selbst fällt das Urteil anders aus. Haben Sie Tinnitus und einen Hörverlust, empfehlen die Fachärzte ein Hörgerät. Hören Sie damit besser, fällt die Gewöhnung an das Ohrgeräusch leichter, und es kann Sie weniger belasten. Das Geräusch verschwindet nicht, aber es rückt in den Hintergrund.
Am besten belegt ist die Verhaltenstherapie, deren Wirkung gut nachgewiesen ist. Für Musiktherapie und Noiser fehlt ein Nachweis. Alle Bewertungen in der Tabelle hat das Fachgremium einstimmig beschlossen, bis auf die Hörtherapie mit 90 Prozent Zustimmung.
| Behandlung | Empfehlung der Fachärzte | Wie gut die Wirkung belegt ist |
|---|---|---|
| Ausführliche Aufklärung und Beratung | sollte die Grundlage jeder Behandlung sein | mittel |
| Hörgerät bei gleichzeitigem Hörverlust | sollte empfohlen werden | mittel |
| Noiser oder Rauschgerät | sollte nicht empfohlen werden | kein Nachweis |
| Verhaltenstherapie | soll empfohlen werden | hoch |
| Hörtraining mit einer Fachkraft | sollte empfohlen werden | gering bis schwach |
| Tinnitus-Retraining-Therapie | kann langfristig erwogen werden, ein Noiser ist dafür nicht nötig | offen |
| Cochlea-Implantat bei sehr starkem Hörverlust oder Taubheit | soll empfohlen werden | mittel |
| Musiktherapie | kann entfallen | kein Nachweis |
Für drei Bereiche gibt es keine oder kaum Belege: Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel gegen Tinnitus, Klang- und Musiktherapien sowie Geräte, die Nerven mit Strom oder Magnetfeldern reizen. Wird Ihnen ein Mittel oder Gerät gegen Tinnitus angeboten, ist das der Maßstab.
Wann die Krankenkasse ein Tinnitusgerät zahlt
Die Regeln der Krankenkassen unterscheiden zwei Fälle. Haben Sie einen chronischen Tinnitus, der behandelt werden muss, aber keinen Hörverlust, der ein Hörgerät braucht, zahlt die Kasse ein reines Tinnitusgerät. Vorher muss der Arzt die Tonhöhe des Geräuschs bestimmen und prüfen, ob es sich mit einem Rauschen überdecken lässt. Haben Sie zugleich einen Hörverlust, zahlt die Kasse ein Kombigerät nur, wenn das Hörgerät allein nicht genug hilft.
Die Reihenfolge ist also klar: erst das Hörgerät, und nur wenn es nicht reicht, das Kombigerät. Nach einer Probezeit von mindestens vier Wochen prüft Ihr HNO-Arzt, ob Sie das Gerät wie besprochen tragen und ob es Ihnen Erleichterung bringt. Das Rezept stellt er auf demselben Formular aus wie für ein Hörgerät.
Hat der HNO-Arzt einen Hörverlust festgestellt, der ein Hörgerät braucht?
Hat ein gut eingestelltes Hörgerät das Ohrgeräusch nach einigen Wochen genug gedämpft?
Bleiben Sie beim Hörgerät. Die Fachärzte empfehlen es bei Tinnitus mit Hörverlust, und ein Rauschen zusätzlich bringt keinen Vorteil.
Dann zahlt die Kasse ein Kombigerät. Lassen Sie vorher prüfen, ob die bisherige Einstellung des Hörgeräts stimmt.
Haben Sie den Tinnitus seit mindestens drei Monaten, und belastet er Sie?
Dann zahlt die Kasse ein reines Tinnitusgerät, nachdem der Arzt die Tonhöhe gemessen hat. Fragen Sie auch nach Aufklärung und Verhaltenstherapie, deren Wirkung besser belegt ist.
Warten Sie die Untersuchung beim Arzt ab. In den ersten drei Monaten geht es um die Suche nach der Ursache.
Bevor Sie ein teureres Gerät wählen, hilft eine Zahl. Für ein Tinnitus-Kombigerät zahlt die Kasse 707,51 Euro vor Steuer, für ein normales Hörgerät 704,37 Euro. Die Rauschfunktion ist für die Kasse also kaum teurer. Liegt ein Angebot für ein Tinnitusgerät deutlich darüber, zahlen Sie den Unterschied für Ausstattung und nicht für das Rauschen. Was Hörgeräte insgesamt kosten, erklärt der Ratgeber was ein Hörgerät kostet.
Was der HNO-Arzt bei Tinnitus vorher untersucht
Vor jeder Behandlung steht die Untersuchung. Sie klärt Ursachen und Belastung und prüft, ob Sie schlechter hören. Sie gehört zum HNO-Arzt und geht weit über einen Hörtest hinaus. Die Fachärzte empfehlen sie einmal und erneut, wenn es deutlich schlechter wird.
- Untersuchung von Ohr, Trommelfell, Nasenrachen und der Verbindung zwischen Ohr und Rachen
- Abhören von Ohr und Halsschlagader, wenn das Geräusch im Takt des Pulses schlägt
- Hörtest mit Tönen, auch mit sehr hohen Tönen, und die Grenze, ab der Ihnen Töne unangenehm laut sind
- Bestimmung von Lautstärke und Tonhöhe des Ohrgeräuschs und wie leicht es sich mit Rauschen überdecken lässt
- Messungen am Mittelohr und an den Sinneszellen, bei einseitigem Tinnitus mit Hörverlust auch am Hörnerv
- Sprachtest, ohne und mit Lärm im Hintergrund, um zu prüfen, ob ein Hörgerät hilft
- ein Blick auf Gleichgewicht, Halswirbelsäule und Kiefer sowie Blutdruck und Puls
Wie sehr Sie das Geräusch belastet, misst ein Fragebogen. Er erfasst nicht die Lautstärke, sondern wie stark der Tinnitus Ihren Alltag stört. Darauf kommt es an. Bei starker Belastung ist eine Verhaltenstherapie das Verfahren mit der besten Wirkung, nicht ein Gerät.
Untersuchung beim HNO-Arzt
Der Arzt klärt Ursachen, misst Ihr Gehör und bestimmt Tonhöhe und Lautstärke des Ohrgeräuschs.
Aufklärung und Beratung
Der Arzt erklärt, wie das Geräusch entsteht, wie es meist verläuft und was es verstärkt. Das ist die Grundlage jeder Behandlung.
Belastung einschätzen
Ein Fragebogen zeigt, wie stark Sie der Tinnitus belastet und ob eine Psychotherapie helfen kann.
Hörverlust ausgleichen
Hören Sie schlechter, passt der Hörakustiker zuerst ein Hörgerät an, das Sie einige Wochen tragen.
Nach vier Wochen prüfen
Reicht das Hörgerät nicht, zahlt die Kasse ein Kombigerät. Nach mindestens vier Wochen prüft der Arzt, ob es hilft.
Was neben dem Gerät bei Tinnitus nachweislich hilft
Die beiden am besten bewerteten Hilfen sind keine Geräte. Die erste ist eine ausführliche Aufklärung und Beratung. Der Arzt erklärt, wie das Geräusch entsteht, dass es bei den meisten Menschen im Alltag in den Hintergrund rückt und was es verstärkt, etwa Stille, Stress und Schlafmangel.
Die zweite ist die Verhaltenstherapie. Ihre Wirkung ist am besten belegt, und die Fachärzte empfehlen sie ausdrücklich. Sie zielt nicht auf das Geräusch, sondern darauf, wie Sie damit umgehen: Aufmerksamkeit lenken, besser schlafen, nichts mehr meiden. Die Kosten trägt die gesetzliche Kasse als Psychotherapie, wenn ein Arzt oder Psychotherapeut den Bedarf feststellt.
Die Tinnitus-Retraining-Therapie verbindet Beratung mit einer Therapie mit Geräuschen. Die Fachärzte sehen sie zurückhaltend als mögliche langfristige Hilfe und schreiben ausdrücklich, dass ein Noiser dafür nicht nötig ist. Will Ihnen jemand mit dieser Therapie ein Paar Noiser verkaufen, geht das über die Empfehlung hinaus. Wie Sie ein solches Angebot prüfen, steht im Ratgeber zum Angebot eines Tinnitus-Hörakustikers.
- Lassen Sie den Tinnitus beim HNO-Arzt untersuchen, bevor Sie Geräte oder Mittel kaufen.
- Lassen Sie sich erklären, was Ihr Befund bedeutet und was das Geräusch verstärkt.
- Lassen Sie mit einem Fragebogen einschätzen, wie stark Sie der Tinnitus belastet.
- Gleichen Sie einen Hörverlust zuerst mit einem Hörgerät aus und tragen Sie es einige Wochen jeden Tag.
- Prüfen Sie erst danach, ob ein Kombigerät nötig ist, und lassen Sie sich den Unterschied messen.
- Suchen Sie bei starker Belastung eine Verhaltenstherapie, deren Wirkung am besten belegt ist.
Bei sehr starkem Hörverlust kommt ein Cochlea-Implantat infrage
Für eine Gruppe sprechen die Fachärzte eine klare Empfehlung aus. Wer sehr schwer hört oder taub ist und Tinnitus hat, soll ein Cochlea-Implantat angeboten bekommen, also eine Hörprothese, die das Innenohr über eine Elektrode reizt. Das gilt auch, wenn nur ein Ohr taub ist. Der Grund ist derselbe wie beim Hörgerät: Bekommt das Gehör wieder Signale, tritt das Ohrgeräusch oft zurück.
Ab wann ein Implantat infrage kommt, regeln eigene Empfehlungen der Fachgesellschaften. Verstehen Erwachsene mit Hörgerät bei normaler Gesprächslautstärke höchstens 60 Prozent der Wörter, ist ein Gespräch über ein Implantat fällig. Diesen Wert misst Ihr Hörakustiker bei jeder Anpassung.
Was ein Implantat beim Tinnitus bewirkt, kann niemand versprechen. In Studien ging die Belastung nach der Operation im Schnitt zurück, die Studien haben aber Schwächen. Operiert wird wegen des Hörverlusts und nicht wegen des Ohrgeräuschs. Eine Besserung des Tinnitus ist ein möglicher Nebeneffekt und kein Ziel der Behandlung.
Häufige Fragen
Hilft ein Hörgerät gegen Tinnitus?
Ein Hörgerät hilft bei Tinnitus, wenn Sie zugleich schlechter hören, und die HNO-Fachgesellschaften empfehlen es dann ausdrücklich. Hören Sie besser, gewöhnen Sie sich leichter an das Ohrgeräusch, und es belastet Sie oft weniger. Das Hörgerät beseitigt den Tinnitus aber nicht.
Was bringt ein Tinnitus-Noiser?
Ein Tinnitus-Noiser bringt nach den Empfehlungen der HNO-Fachgesellschaften keinen belegten Nutzen. Bei Hörverlust hilft das Rauschen zusätzlich zum Hörgerät nicht mehr als das Hörgerät allein. Bei normalem Gehör ist eine Wirkung nicht nachgewiesen.
Zahlt die Krankenkasse ein Tinnitusgerät?
Ja, die Krankenkasse zahlt ein Tinnitusgerät bei chronischem Tinnitus, wenn der Arzt Tonhöhe und Überdeckbarkeit des Geräuschs gemessen hat. Hören Sie zugleich schlechter, zahlt sie ein Kombigerät nur, wenn das Hörgerät allein nicht genug hilft.
Ab wann gilt ein Tinnitus als chronisch?
Ein Tinnitus gilt als chronisch, wenn er seit mindestens drei Monaten besteht. Vorher sucht der Arzt vor allem nach einer Ursache, die sich behandeln lässt. Danach geht es darum, wie Sie mit dem Geräusch leben.
Welche Behandlung hilft bei Tinnitus am besten?
Bei chronischem Tinnitus ist die Wirkung der Verhaltenstherapie am besten belegt. Als Grundlage jeder Behandlung empfehlen die HNO-Fachgesellschaften eine ausführliche Aufklärung und Beratung. Für Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Musiktherapie gibt es kaum Belege.
Welche Untersuchungen braucht man bei chronischem Tinnitus?
Bei chronischem Tinnitus untersucht der HNO-Arzt Ohr und Trommelfell, misst Ihr Gehör mit Tönen und Sprache und bestimmt Tonhöhe und Lautstärke des Geräuschs. Dazu kommen Messungen am Mittelohr sowie Blutdruck und Puls. Ein Fragebogen zeigt, wie stark Sie der Tinnitus belastet.
