Die Kasse zahlt 1.603,81 Euro für zwei Hörgeräte
Der Preis eines Hörgeräts besteht für Kassenpatienten aus zwei Teilen. Den größten Teil zahlt die Krankenkasse. Dieser Betrag heißt Festbetrag, und der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen legt ihn für alle Kassen gleich fest. Er gilt seit dem 1. April 2022 und ist im Herbst 2026 weiter gültig.
Der Festbetrag ist kein Zuschuss, sondern der Preis für das ganze Paket. Er deckt das Gerät, das Ohrstück und die gesamte Arbeit des Hörakustikers bis zur Übergabe. Auf Hörgeräte gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, und die Beträge in diesem Ratgeber enthalten ihn schon.
Für zwei Hörgeräte zahlt die Kasse 1.603,81 Euro, für ein Gerät 964,50 Euro. Grenzt Ihr Hörverlust an Taubheit, steigen die Beträge auf 1.668,94 Euro und 1.024,67 Euro. Für ein Tinnitus-Kombigerät, also ein Hörgerät mit eingebautem Rauschgerät, zahlt sie 757,04 Euro je Ohr.
| Ihr Fall | Das zahlt die Kasse | Ihre Zuzahlung bis Ende 2026 | Ihre Zuzahlung ab 2027 |
|---|---|---|---|
| Zwei Hörgeräte | 1.603,81 Euro | 20 Euro | 30 Euro |
| Zwei Hörgeräte bei Hörverlust nahe der Taubheit | 1.668,94 Euro | 20 Euro | 30 Euro |
| Ein Hörgerät | 964,50 Euro | 10 Euro | 15 Euro |
| Ein Hörgerät bei Hörverlust nahe der Taubheit | 1.024,67 Euro | 10 Euro | 15 Euro |
| Tinnitus-Kombigerät je Ohr, ohne Ohrstück | 757,04 Euro | 10 Euro | 15 Euro |
Zwei Geräte sind der Regelfall. Wer nur eines bekommt, erhält trotzdem mehr als die Hälfte des Betrags für zwei, weil Beratung und Anpassung bei einem Gerät fast genauso lange dauern. Bekommt das zweite Ohr innerhalb von zwölf Monaten ebenfalls ein Gerät, rechnet die Kasse wie bei zwei Geräten ab.
Im Festbetrag steckt die ganze Arbeit des Hörakustikers bis zur Übergabe. Dazu gehören diese Schritte:
- ein Gespräch über Ihren Alltag und die Situationen, in denen Sie schlecht hören
- ein Blick ins Ohr und Hörtests mit Tönen und mit Sprache
- die Beratung und der Vergleich mit zwei weiteren passenden Geräten
- das Einstellen auf Ihren Hörverlust und die Einweisung in die Bedienung
- die Feineinstellung nach dem Probetragen, auch mit Lärm im Hintergrund, und die Abrechnung mit der Kasse
Batterien oder einen Akku samt Ladegerät zahlen Erwachsene selbst. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die Kasse die Batterien.
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Euro je Hörgerät, ab 2027 15 Euro
Für jedes Hörgerät zahlen Sie bis Ende 2026 genau 10 Euro dazu, für zwei Geräte also 20 Euro. Das Geld kassiert der Hörakustiker direkt bei Ihnen, und die Kasse zahlt ihm dafür entsprechend weniger. Lassen Sie sich die Zahlung quittieren.
Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung auf 15 Euro je Gerät, für zwei Geräte also auf 30 Euro. Das hat der Bundestag im Juli 2026 beschlossen. Entscheidend ist der Tag, an dem Sie das Gerät bekommen. Wer es noch 2026 erhält, zahlt den alten Betrag.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts dazu. Erwachsene können sich befreien lassen, sobald ihre Zuzahlungen in einem Jahr 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen erreichen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Heben Sie alle Quittungen auf, denn die Kasse rechnet sie nur auf Antrag zusammen.
Wann Sie einen Aufpreis für das Hörgerät zahlen
Einen Aufpreis zahlen Sie, wenn Ihr Wunschgerät mehr kostet als der Festbetrag. Das betrifft alles, was Sie für den Ausgleich Ihres Hörverlusts nicht brauchen. Typische Beispiele sind eine besonders kleine Bauform, die Verbindung zum Handy oder ein Akku statt Batterien.
Bevor Sie ein solches Gerät nehmen, muss der Hörakustiker Sie beraten, welche Geräte für Sie geeignet und nötig sind. Das Gespräch hält er schriftlich fest, und Sie bestätigen es mit Ihrer Unterschrift. Dieses Blatt heißt in der Praxis Mehrkostenerklärung. Lesen Sie es genau, denn damit bestätigen Sie, dass Sie sich bewusst für das teurere Gerät entschieden haben.
Wie viel Menschen tatsächlich dazuzahlen, hat die AOK PLUS 2024 mit 1.870 zurückgeschickten Fragebögen untersucht. Mehr als jeder Zweite zahlte privat dazu, im Schnitt 1.180 Euro. Zufrieden waren beide Gruppen fast gleich. Wer nichts dazuzahlte, gab seinen Geräten im Schnitt die Note 1,85, wer zuzahlte, die Note 1,79.
Wann die Kasse auch den Aufpreis übernimmt
Verstehen Sie mit dem teureren Gerät im Worttest beim Hörakustiker messbar besser, kann die Kasse auch den Aufpreis zahlen müssen. Das hat das Bundessozialgericht, das oberste deutsche Sozialgericht, im Juni 2025 entschieden. Schon 5 Prozentpunkte mehr verstandene Wörter reichten. Der Vorteil muss sich aber auch im Alltag zeigen, etwa im Gespräch mit mehreren Menschen.
Dasselbe Gericht hat schon 2009 entschieden, dass Ihnen ein Gerät zusteht, mit dem Sie möglichst so gut hören wie Gesunde. Das gilt, wenn es Ihnen im Alltag deutlich mehr bringt. Kommen Sie mit den Geräten ohne Aufpreis in Gruppen oder großen Räumen nicht zurecht, stellen Sie deshalb einen Antrag, statt den Aufpreis stillschweigend zu zahlen.
Haben Sie ein Gerät ohne Aufpreis und Ihr Wunschgerät ausprobiert?
Verstehen Sie mit dem Wunschgerät im Worttest messbar besser?
Merken Sie den Vorteil auch im Alltag und haben ihn notiert?
Stellen Sie vor dem Kauf einen Antrag bei Ihrer Kasse. Legen Sie die Messergebnisse und Ihre Notizen bei.
Notieren Sie noch zwei Wochen lang, wo Sie besser verstehen. Ohne Vorteil im Alltag bleibt der Aufpreis meist bei Ihnen.
Dann ist der Aufpreis Ihre Wahl. Prüfen Sie, ob Ihnen die Extras das Geld wert sind.
Verlangen Sie den Vergleich. Er ist im Festbetrag schon bezahlt, und ohne ihn können Sie weder wählen noch einen Antrag begründen.
Vergleich festhalten lassen
Der Hörakustiker misst jedes getestete Gerät im Worttest, in Ruhe und mit Lärm im Hintergrund, und schreibt die Ergebnisse auf.
Notizen führen
Sie notieren beim Probetragen, wo Sie mit welchem Gerät besser oder schlechter verstanden haben.
Antrag vor dem Kauf stellen
Schicken Sie Ihrer Kasse einen schriftlichen Antrag mit Rezept, Messergebnissen, Notizen und Kostenvoranschlag. Kaufen Sie vorher nicht, sonst gilt das Gerät als selbst gekauft.
Zwei Monate warten
Die Kasse hat für ihre Entscheidung zwei Monate Zeit. Meldet sie sich bis dahin nicht mit einer Begründung, gilt der Antrag als genehmigt.
Bei Ablehnung widersprechen
Gegen eine Ablehnung legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Danach bleibt der Weg zum Sozialgericht.
Welche Kosten nach dem Kauf dazukommen
Ein Hörgerät kostet nicht nur beim Kauf. In den üblichen sechs Jahren bis zum nächsten Gerät kommen Batterien, Reparaturen und manchmal ein Ersatz dazu. Nach sechs Jahren bekommen Erwachsene ein neues Gerät ohne besondere Begründung. Früher geht das nur, wenn Ihr Gehör schlechter geworden ist oder das Gerät nicht mehr richtig funktioniert.
Geht ein Gerät in den ersten 6 Monaten verloren oder kaputt, zahlt die Kasse den Ersatz. Dem Hörakustiker zahlt sie dafür 137,38 Euro je Gerät vor Steuer weniger, weil er weniger Arbeit hat. Für Mängel am Gerät haftet der Verkäufer 2 Jahre lang. Reparaturen in den ersten 6 Jahren regeln die Verträge der Kassen, bei der DAK sind sie kostenlos.
| Kosten | Wer zahlt | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|
| Batterien, Akku und Ladegerät | Sie selbst, bei Kindern unter 18 die Kasse | Fragen Sie vor dem Kauf, wie viele Batterien das Gerät braucht |
| Reparaturen in den ersten 6 Jahren | geregelt in den Verträgen der Kassen, bei der DAK kostenlos | Ob Reparaturen an einem Gerät mit Aufpreis Sie etwas kosten |
| Reparaturen ab dem 7. Jahr | die Kasse, wenn die Reparatur nötig ist (Angabe der DAK) | Lassen Sie sich bei größeren Reparaturen einen Kostenvoranschlag geben |
| Ersatz bei Verlust in den ersten 6 Monaten | die Kasse; der Hörakustiker bekommt weniger, nach dem Festbetrag 137,38 Euro je Gerät, und darf den Abzug bei AOK und BKK nicht an Sie weitergeben | Ob Ihre Hausratversicherung den Verlust deckt |
| Mängel am Gerät | der Verkäufer, 2 Jahre lang ab Übergabe | Eine Garantie des Herstellers ersetzt dieses Recht nicht |
Ist ein Gerät mangelhaft, können Sie vom Verkäufer verlangen, dass er es repariert oder ersetzt. Eine Garantie des Herstellers kommt freiwillig dazu und kann länger laufen. Fragen Sie beim Kauf, ob der Hörakustiker Kleinteile wie Schläuche und Schirmchen in den sechs Jahren kostenlos ersetzt.
Für Kinder und Jugendliche zahlen Eltern weder Batterien noch Reparaturen. Das Gesetz nimmt die Hörgeräte von Kindern ausdrücklich von der Regel für Erwachsene aus.
Hörgerätekosten von der Steuer absetzen
Was Sie selbst für ein Hörgerät zahlen, können Sie in der Steuererklärung als Krankheitskosten angeben. Das Finanzamt nennt das außergewöhnliche Belastung. Dazu zählen Zuzahlung, Aufpreis, Batterien und Reparaturen, die Sie selbst tragen. Abziehen dürfen Sie aber nur den Teil, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt. Diesen Eigenanteil bestimmen Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder.
Als Nachweis verlangt das Finanzamt das Rezept Ihres HNO-Arztes. Heben Sie es zusammen mit der Rechnung des Hörakustikers auf, auch wenn die Kasse den Festbetrag gezahlt hat. Legen Sie größere Ausgaben möglichst in ein Jahr, denn alle Krankheitskosten eines Jahres zählen zusammen.
Die zumutbare Belastung liegt zwischen 1 Prozent und 7 Prozent Ihrer Einkünfte. Ohne Kinder sind es bei Einkünften bis 15.340 Euro 5 Prozent für Alleinstehende und 4 Prozent für Verheiratete. Bei mehr als 51.130 Euro steigt der Satz auf 7 Prozent und 6 Prozent. Mit drei oder mehr Kindern sind es nur 1 Prozent oder 2 Prozent.
| Ihre Einkünfte im Jahr | Ohne Kinder, allein | Ohne Kinder, verheiratet | 1 oder 2 Kinder | 3 oder mehr Kinder |
|---|---|---|---|---|
| bis 15.340 Euro | 5 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent | 1 Prozent |
| über 15.340 bis 51.130 Euro | 6 Prozent | 5 Prozent | 3 Prozent | 1 Prozent |
| über 51.130 Euro | 7 Prozent | 6 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent |
Ein Beispiel zeigt die Wirkung. Ein Ehepaar ohne Kinder hat Einkünfte von 40.000 Euro. Das Finanzamt rechnet 4 Prozent auf die ersten 15.340 Euro und 5 Prozent auf den Rest, zusammen 1.846,60 Euro. Zahlt das Paar 1.200 Euro Aufpreis und 20 Euro Zuzahlung, bleibt es darunter. Kommen 800 Euro andere Krankheitskosten dazu, sind es 2.020 Euro, und 173,40 Euro mindern das Einkommen, das versteuert wird.
Was Beihilfe, Privatversicherung und Berufsgenossenschaft zahlen
Beamte des Bundes bekommen für Hörgeräte Beihilfe, alle fünf Jahre bis zu 1.500 Euro je Ohr, ab einem Alter von 15 Jahren. Bei einem Hörverlust nahe der Taubheit darf es mehr sein. Die Beihilfe zahlt davon ihren Anteil, meist 50 oder 70 Prozent, den Rest übernimmt die private Krankenversicherung. Welche Regeln in den Ländern gelten, zeigt der Ratgeber zur Beihilfe für Hörgeräte je Bundesland.
Wer privat versichert ist und keine Beihilfe bekommt, findet die Antwort im eigenen Tarif. Ein Festbetrag gilt für sie nicht. Manche Tarife zahlen Hörgeräte voll, andere nur bis zu einem Höchstbetrag. Reichen Sie deshalb vor dem Kauf einen Kostenvoranschlag für Ihr Hörgerät bei Ihrem Versicherer ein. Er bestätigt dann schriftlich, wie viel er übernimmt.
Ist Ihr Gehör durch Lärm bei der Arbeit geschädigt, kann die Berufsgenossenschaft zahlen. Sie übernimmt die Hörgeräte, wenn sie die Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkennt. Eine Zuzahlung wie bei der Krankenkasse gibt es dann nicht.
Ab 2027 bekommen Hörakustiker 3 Prozent weniger
Mit demselben Gesetz vom Juli 2026 bekommen Hörakustiker für Hörgeräte, die sie zwischen Januar 2027 und Ende 2028 auf Kassenrezept anpassen, 3 Prozent weniger Geld. An Ihrem Festbetrag ändert das nichts. Teurer wird für Sie die Zuzahlung, die auf 15 Euro je Gerät steigt.
Die Bundesinnung der Hörakustiker warnt, dass deshalb Betriebe schließen könnten. Ob Hörakustiker den Abschlag über höhere Aufpreise ausgleichen, lässt sich im Herbst 2026 noch nicht belegen. Vergleichen Sie ab 2027 deshalb die Angebote zweier Betriebe, bevor Sie eine Mehrkostenerklärung unterschreiben.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für ein Hörgerät 964,50 Euro und für zwei Hörgeräte 1.603,81 Euro, jeweils mit Ohrstück und Anpassung. Grenzt der Hörverlust an Taubheit, sind es 1.024,67 Euro und 1.668,94 Euro. Sie selbst zahlen nur die Zuzahlung von 10 Euro je Gerät, ab 2027 15 Euro.
Was ist ein Nulltarif-Hörgerät?
Ein Nulltarif-Hörgerät kostet nicht mehr als den Festbetrag der Krankenkasse. Sie zahlen dafür nur die Zuzahlung von 10 Euro je Gerät, ab 2027 15 Euro. Auch ein solches Gerät arbeitet digital, dämpft Störgeräusche, verhindert Pfeifen und hat mindestens drei Hörprogramme.
Muss ich den Aufpreis für ein besseres Hörgerät immer selbst zahlen?
Nein, den Aufpreis für ein besseres Hörgerät zahlen Sie nicht immer selbst. Verstehen Sie damit im Worttest messbar besser und merken das auch im Alltag, muss die Kasse ihn übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht im Juni 2025 entschieden, schon bei 5 Prozentpunkten Unterschied. Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf.
Zahlt die Krankenkasse die Batterien für Hörgeräte?
Nein, für Erwachsene zahlt die Krankenkasse keine Batterien und keinen Akku für Hörgeräte. Diese Kosten tragen Sie selbst. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die Kasse Batterien und Reparaturen.
Kann ich die Kosten für ein Hörgerät von der Steuer absetzen?
Ja, Zuzahlung, Aufpreis, Batterien und selbst bezahlte Reparaturen für ein Hörgerät zählen in der Steuererklärung als Krankheitskosten. Als Nachweis brauchen Sie das Rezept Ihres HNO-Arztes. Steuern sparen Sie nur mit dem Teil, der über Ihrer zumutbaren Belastung von 1 bis 7 Prozent der Einkünfte liegt.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Hörgeräte ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 zahlen Erwachsene für ein Hörgerät 15 Euro Zuzahlung, für zwei Geräte 30 Euro. Bis zum 31. Dezember 2026 sind es 10 Euro je Gerät. Entscheidend ist der Tag, an dem Sie das Gerät bekommen.
