Hörakustikerliste

Ratgeber

Mit dem HNO-Rezept zum Hörgerät von der Kasse

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Für Ihr erstes Hörgerät von der Krankenkasse brauchen Sie ein Rezept vom HNO-Arzt. Mit dem Rezept gehen Sie innerhalb von 28 Tagen zu einem Hörakustiker Ihrer Wahl. Er passt mehrere Geräte an, Sie tragen sie zur Probe, und die Kasse zahlt den Festbetrag. Nach sechs Jahren steht Ihnen ein neues Gerät zu, meist ohne neues Rezept.

So lange gilt das Rezept
28 Tage
Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA, Stand 16. Mai 2025
Neues Hörgerät für Erwachsene nach
6 Jahren
Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA, Stand 16. Mai 2025
Zeit der Kasse für ihre Entscheidung
2 Monate
§ 18 SGB IX, Stand 24. Juli 2026
Ein HNO-Arzt schaut einer älteren Frau mit einem Ohrenspiegel ins Ohr
Bild: KI generiert.

Ohne HNO-Rezept zahlt die Kasse kein erstes Hörgerät

Ihr erstes Hörgerät zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur mit einem Rezept. Der Grund ist einfach: Bevor Sie ein Hörgerät bekommen, muss ein Arzt klären, warum Sie schlechter hören. Ausstellen darf das Rezept nur ein Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, kurz HNO-Arzt, oder ein Facharzt für kindliche Hörstörungen.

Der HNO-Arzt fragt nach Ihren Beschwerden und misst Ihr Gehör selbst, mit einem Hörtest mit Tönen und einem Sprachtest. Beim Hörtest mit Tönen prüft er, ab welcher Lautstärke Sie einzelne Töne hören. Beim Sprachtest zählt er, wie viele Wörter Sie bei einer festen Lautstärke richtig verstehen.

Für das Rezept muss Ihr Hörverlust zwei Werte erreichen. Auf dem besser hörenden Ohr hören Sie bei mindestens einer Tonhöhe erst ab 30 Dezibel. Und im Worttest verstehen Sie bei normaler Gesprächslautstärke höchstens 80 Prozent der Wörter. Soll nur ein Ohr ein Gerät bekommen, gelten dieselben Werte für das schlechtere Ohr.

Warum der Umweg über den Arzt? Hinter einem Hörverlust können Ursachen stecken, die ein Hörgerät nicht behebt und die ein Arzt behandeln muss. Dazu gehören ein Pfropf aus Ohrenschmalz, eine Entzündung im Mittelohr oder ein Hörsturz. Der kostenlose Hörtest beim Hörakustiker ersetzt diese Untersuchung nicht, weil er keine Diagnose stellt.

Das Hörgeräte-Rezept gilt 28 Tage

Für Hörgeräte hat der HNO-Arzt ein eigenes Formular, das Muster 15. Die Messwerte darauf muss er selbst erheben. Er darf nicht die Werte eines Hörakustikers eintragen. Ein Rezept, das auf Messungen aus dem Fachgeschäft beruht, ist nicht korrekt.

Auf dem Rezept stehen diese Angaben:

  • ob es Ihr erstes Hörgerät ist oder ein Folgegerät, das der Arzt begründen muss
  • welche Seite ein Gerät bekommt, wobei zwei Geräte der Regelfall sind
  • ob der Hörverlust von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt, denn dann zahlt die Berufsgenossenschaft
  • die Diagnose und die Messwerte, bei Tinnitus auch die Tonhöhe des Ohrgeräuschs
  • später die Bestätigung des Arztes, dass das angepasste Gerät Ihnen ausreichend hilft

Das Rezept verfällt, wenn die Anpassung nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen beginnt. Beginnen heißt: Sie haben das Rezept beim Hörakustiker abgegeben, und die Anpassung läuft. Wer das Rezept vier Wochen in der Schublade lässt, braucht ein neues.

Ein Rezept brauchen Sie für das erste Hörgerät immer. Bei einem Folgegerät nach 6 Jahren brauchen Erwachsene meist keines. Kinder bekommen ohne besondere Begründung frühestens nach 5 Jahren ein neues Gerät, und dafür brauchen sie ein Rezept.

Wann Sie für ein Hörgerät ein Rezept brauchen.
Ihre LageRezept nötig?Wer stellt es ausWas Sie wissen sollten
Erstes Hörgerätja, immerHNO-Arzt oder Facharzt für kindliche HörstörungenDer Arzt misst selbst
Neues Gerät nach 6 Jahren, Erwachsenemeist neinbei Bedarf der HNO-ArztDie Kasse darf ein Rezept verlangen
Neues Gerät für Kinder unter 18jaHNO-Arzt oder Facharzt für kindliche Hörstörungenfrühestens nach 5 Jahren ohne besondere Begründung
Neues Gerät bei neuem TinnitusjaHNO-ArztDer Arzt bestimmt auch die Tonhöhe des Ohrgeräuschs
Neues Gerät bei Hörverlust nahe der TaubheitjaHNO-ArztHörverlust am besseren Ohr über 80 Dezibel
Neues Gerät vor Ablauf der 6 Jahreja, mit besonderer BegründungHNO-Arzt, bei Defekten auch der Bericht des Hörakustikersetwa bei deutlich schlechterem Gehör oder einem Defekt, der sich nicht reparieren lässt

In 7 Schritten vom Rezept zum Hörgerät

Mit dem Rezept wählen Sie den Hörakustiker selbst. Erlaubt ist jeder Betrieb, der einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat. Ihr Arzt darf Sie nicht zu einem bestimmten Betrieb schicken. Einen Vertrag bekommt nur, wer einer unabhängigen Stelle nachgewiesen hat, dass er Hörgeräte fachgerecht anpassen kann. Fast jedes Fachgeschäft mit Hörakustikermeister erfüllt das. Im Zweifel fragen Sie danach oder bei Ihrer Kasse.

Vom HNO-Termin bis zum fertigen Hörgerät
  1. Untersuchung und Rezept

    Der HNO-Arzt untersucht Ihr Ohr, misst Ihr Gehör in einem ruhigen Raum und stellt das Rezept aus. Ab jetzt laufen 28 Tage.

  2. Rezept beim Hörakustiker abgeben

    Sie geben das Rezept in einem Fachgeschäft Ihrer Wahl ab, innerhalb von 28 Tagen.

  3. Messung und Beratung

    Der Hörakustiker misst Ihr Gehör noch einmal, fragt nach Ihrem Alltag und berät Sie zu passenden Geräten. Die Beratung hält er schriftlich fest, und Sie unterschreiben sie.

  4. Geräte vergleichen und probetragen

    Sie testen mehrere Geräte im Alltag, darunter mindestens eines ohne Aufpreis. Die DAK nennt vier Wochen Probezeit, die Barmer einige Tage je Gerät.

  5. Kosten mit der Kasse klären

    Bei einem Gerät zum Festbetrag rechnet der Hörakustiker direkt mit der Kasse ab. Muss die Kasse genehmigen, hat sie dafür zwei Monate Zeit.

  6. Abschlussmessung beim Arzt

    Der Hörakustiker misst, wie viel besser Sie mit dem Gerät verstehen. Danach prüft Ihr HNO-Arzt das Ergebnis mit einer eigenen Messung und bestätigt es auf dem Rezept.

  7. Übergabe und Nachsorge

    Sie zahlen die Zuzahlung, 10 Euro je Gerät bis Ende 2026 und 15 Euro ab 2027, und bekommen die Geräte. Feineinstellung, Reinigung und Kontrollen gehören sechs Jahre lang dazu.

Die Reihenfolge ist wichtig. Wer erst kauft und dann die Kasse fragt, trägt das Risiko, dass die Kasse nur den Festbetrag oder gar nichts zahlt. Wer das Rezept liegen lässt, verliert es nach 28 Tagen. Und wer die Kontrolle beim Arzt auslässt, riskiert Ärger mit der Kasse, weil diese Kontrolle vorgeschrieben ist. Was die einzelnen Termine beim Hörakustiker bringen, steht im Ratgeber zum Ablauf der Hörgeräteanpassung.

Wann die Kasse genehmigen muss und wie lange sie Zeit hat

Viele Kassen genehmigen ein Hörgerät zum Festbetrag nicht mehr einzeln. Der Hörakustiker passt es nach dem Vertrag mit der Kasse an, ohne dass vorher jemand den Fall prüft. Die Techniker Krankenkasse will seit August 2026 nur noch in Sonderfällen einen Kostenvoranschlag sehen. Dazu zählen ein Verlust, ein neues Gerät vor Ablauf der sechs Jahre und ein Aufpreis für den Beruf. In diesen Fällen entscheidet die Kasse, und dann gilt eine Frist.

Hörgeräte gleichen eine Behinderung aus. Deshalb hat die Kasse zwei Monate Zeit, nicht nur drei Wochen wie bei vielen anderen Anträgen. Schafft sie es nicht, muss sie Ihnen vor Ablauf der Frist schriftlich sagen, warum, und einen Tag für die Entscheidung nennen. Tut sie das nicht, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Kaufen Sie das Gerät dann selbst, muss die Kasse die Kosten erstatten.

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Geht er zuerst bei der Rentenversicherung ein, muss diese ihn innerhalb von zwei Wochen weitergeben, und das kostet Zeit.

Der kurze Weg über die HNO-Praxis

Neben dem Weg über das Fachgeschäft gibt es den verkürzten Versorgungsweg. Die HNO-Praxis arbeitet dabei mit Hörakustikern zusammen, die das Gerät direkt in die Praxis liefern. Der Arzt sucht mit Ihnen ein Gerät aus, stellt es ein und bleibt sechs Jahre lang Ihr Ansprechpartner. Auch hier gibt es bei der DAK vier Wochen Probezeit, in der Sie das Gerät ohne Grund zurückgeben können.

Der kurze Weg spart Termine, wenn die HNO-Praxis nah ist und das Fachgeschäft weit weg. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen. Sie dürfen den kurzen Weg ablehnen und mit dem Rezept in ein Fachgeschäft gehen.

Fachgeschäft oder kurzer Weg über die HNO-Praxis?

Bietet Ihre HNO-Praxis den kurzen Weg an, und macht Ihre Kasse mit?

Ja

Wollen Sie mehrere Bauformen und Hersteller im Alltag vergleichen?

Ja

Gehen Sie mit dem Rezept in ein Fachgeschäft. Dort ist der Vergleich mehrerer Geräte üblich, und Sie haben einen Ansprechpartner für Reinigung und Feineinstellung vor Ort.

Nein

Der kurze Weg kann passen. Fragen Sie vorher, wer in den sechs Jahren Reparaturen und Nachstellungen übernimmt und wo Sie dafür hinmüssen.

Nein

Dann führt der Weg über ein Fachgeschäft. Sie wählen es frei unter den Betrieben mit Vertrag bei Ihrer Kasse.

Nach sechs Jahren gibt es ein neues Hörgerät

Erwachsene bekommen nach sechs Jahren ein neues Hörgerät, Kinder und Jugendliche nach fünf Jahren. Früher geht es nur mit besonderer Begründung, etwa wenn Ihr Gehör deutlich schlechter geworden ist oder das Gerät nicht mehr richtig funktioniert. Nach sechs Jahren brauchen Erwachsene meist kein neues Rezept. Ausnahmen sind Kinder, ein neuer Tinnitus und ein Hörverlust nahe der Taubheit.

Außerdem darf jede Kasse ein Rezept verlangen. Die Barmer schreibt, dass nach sechs Jahren kein Rezept nötig ist. Die DAK empfiehlt vor einem Folgegerät trotzdem einen neuen Hörtest beim Arzt. Fragen Sie deshalb Ihre Kasse, bevor Sie zum HNO-Arzt gehen.

Wie viele Menschen diesen Weg gehen, zeigt eine Umfrage der Hörgerätehersteller von 2025 mit 13.445 Befragten. 10,9 Prozent gaben einen Hörverlust an. 82 Prozent der Betroffenen hatten mit einem HNO-Arzt oder Hausarzt darüber gesprochen. Beim HNO-Arzt endete fast jedes zweite Gespräch mit dem Rat zu einem Hörgerät. Ausgetauscht wurde ein Hörgerät im Schnitt nach sechs Jahren.

Was Sie tun, wenn die Kasse das Hörgerät ablehnt

Eine Ablehnung kommt als schriftlicher Bescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich oder direkt bei der Kasse zu Protokoll. Eine einfache E-Mail reicht nicht sicher. Weist die Kasse den Widerspruch zurück, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht, und die kostet Sie keine Gerichtsgebühren.

  1. Lesen Sie, warum die Kasse ablehnt: fehlender medizinischer Grund, Gerät vor Ablauf der sechs Jahre, abgelehnter Aufpreis oder fehlende Unterlagen.
  2. Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein, zur Not erst ohne Begründung. Die Begründung dürfen Sie nachreichen.
  3. Sammeln Sie Rezept, Hörtests des Arztes, die Messergebnisse aller getesteten Geräte und Ihre Notizen aus dem Probetragen.
  4. Begründen Sie mit den Messwerten. Bei einem abgelehnten Aufpreis zählt schon ein Vorteil von 5 Prozentpunkten im Worttest.
  5. Holen Sie sich bei Unsicherheit Hilfe bei der Verbraucherzentrale, einem Sozialverband oder einer unabhängigen Teilhabeberatung, bevor Sie einen Anwalt nehmen.
  6. Kaufen Sie das Gerät während des Streits nur, wenn Sie es dringend brauchen, und schreiben Sie der Kasse, dass Sie die Kosten weiter verlangen.

Was Sie bei einem Gerät mit Aufpreis zahlen und wann die Kasse ihn übernimmt, erklärt der Ratgeber was ein Hörgerät kostet.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Hörgerät immer ein Rezept vom HNO-Arzt?

Für das erste Hörgerät von der Krankenkasse brauchen Sie immer ein Rezept vom HNO-Arzt. Bei einem neuen Gerät nach sechs Jahren brauchen Erwachsene meist keines. Ausnahmen sind ein neuer Tinnitus, ein Hörverlust nahe der Taubheit und Kassen, die ausdrücklich ein Rezept verlangen.

Wie lange ist ein Rezept für ein Hörgerät gültig?

Ein Rezept für ein Hörgerät gilt 28 Tage ab dem Ausstellen. In dieser Zeit müssen Sie es bei einem Hörakustiker abgeben, und die Anpassung muss beginnen. Danach brauchen Sie ein neues Rezept.

Ab welchem Hörverlust zahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?

Die Krankenkasse zahlt ein Hörgerät, wenn Sie auf dem besseren Ohr bei mindestens einer Tonhöhe erst ab 30 Dezibel hören. Zusätzlich dürfen Sie im Worttest bei normaler Gesprächslautstärke höchstens 80 Prozent der Wörter verstehen. Bei Kindern geht es im begründeten Einzelfall auch bei geringerem Hörverlust.

Wie lange darf die Krankenkasse über einen Antrag auf ein Hörgerät entscheiden?

Über einen Antrag auf ein Hörgerät muss die Krankenkasse innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Schafft sie das nicht, muss sie Ihnen vorher schriftlich Gründe und einen Termin nennen. Ohne diese Nachricht gilt der Antrag als genehmigt.

Darf ich den Hörakustiker für mein Hörgerät frei wählen?

Ja, Sie dürfen jeden Hörakustiker wählen, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Ihr HNO-Arzt darf Sie nicht zu einem bestimmten Betrieb schicken. Eine Ausnahme ist der kurze Weg über die HNO-Praxis, den Sie aber ablehnen dürfen.

Wann bekomme ich ein neues Hörgerät von der Krankenkasse?

Ein neues Hörgerät bekommen Erwachsene von der Krankenkasse in der Regel nach sechs Jahren, Kinder nach fünf Jahren. Früher geht es nur mit besonderer Begründung, etwa wenn Ihr Gehör deutlich schlechter geworden ist. Geht ein Gerät in den ersten sechs Monaten verloren, bekommen Sie dasselbe Gerät noch einmal.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln (Hilfsmittel-Richtlinie), Abschnitt C Hörhilfen, §§ 8, 18 bis 31, Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. § 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 5a Verordnung, Absatz 6 Wahl des Leistungserbringers), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 126 SGB V, Versorgung durch Vertragspartner (Präqualifizierung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 18 SGB IX, Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Zweimonatsfrist, Genehmigungsfiktion), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 84 SGG, Frist und Form des Widerspruchs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung, Muster 15 Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe, Stand Januar 2026, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  7. Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbands über die Festsetzung von Festbeträgen für Hörhilfen vom 20. Dezember 2021 (Ersatzlieferung, Versorgungsarten), GKV-Spitzenverband,
  8. Hörgeräte: Leistungen der DAK-Gesundheit (verkürzter Versorgungsweg, Probephase, Batterien), Stand 30. April 2026, DAK-Gesundheit,
  9. Hörgeräte: Hilfsmittel, damit Sie besser hören können, Stand 8. September 2026, BARMER,
  10. Aktuelles für Hörgeräteakustiker: Vertrag TK und biha ab 1. August 2026, Erfassungsvorgaben für den Kostenvoranschlag, Techniker Krankenkasse,
  11. Hilfsmittel: Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse?, Stand 16. Juni 2025, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  12. EuroTrak Germany 2025, Befragung zu Hörverlust und Hörgeräteversorgung, n = 13.445, durchgeführt von Anovum im Auftrag von EHIMA und BVHI, European Hearing Instrument Manufacturers Association (EHIMA),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen, und jede Zahl in den Ratgebern hat eine Quelle. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hörakustiker stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Fachgeschäft oder falsche Öffnungszeiten melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.