Ohne HNO-Rezept zahlt die Kasse kein erstes Hörgerät
Ihr erstes Hörgerät zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur mit einem Rezept. Der Grund ist einfach: Bevor Sie ein Hörgerät bekommen, muss ein Arzt klären, warum Sie schlechter hören. Ausstellen darf das Rezept nur ein Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, kurz HNO-Arzt, oder ein Facharzt für kindliche Hörstörungen.
Der HNO-Arzt fragt nach Ihren Beschwerden und misst Ihr Gehör selbst, mit einem Hörtest mit Tönen und einem Sprachtest. Beim Hörtest mit Tönen prüft er, ab welcher Lautstärke Sie einzelne Töne hören. Beim Sprachtest zählt er, wie viele Wörter Sie bei einer festen Lautstärke richtig verstehen.
Für das Rezept muss Ihr Hörverlust zwei Werte erreichen. Auf dem besser hörenden Ohr hören Sie bei mindestens einer Tonhöhe erst ab 30 Dezibel. Und im Worttest verstehen Sie bei normaler Gesprächslautstärke höchstens 80 Prozent der Wörter. Soll nur ein Ohr ein Gerät bekommen, gelten dieselben Werte für das schlechtere Ohr.
Warum der Umweg über den Arzt? Hinter einem Hörverlust können Ursachen stecken, die ein Hörgerät nicht behebt und die ein Arzt behandeln muss. Dazu gehören ein Pfropf aus Ohrenschmalz, eine Entzündung im Mittelohr oder ein Hörsturz. Der kostenlose Hörtest beim Hörakustiker ersetzt diese Untersuchung nicht, weil er keine Diagnose stellt.
Das Hörgeräte-Rezept gilt 28 Tage
Für Hörgeräte hat der HNO-Arzt ein eigenes Formular, das Muster 15. Die Messwerte darauf muss er selbst erheben. Er darf nicht die Werte eines Hörakustikers eintragen. Ein Rezept, das auf Messungen aus dem Fachgeschäft beruht, ist nicht korrekt.
Auf dem Rezept stehen diese Angaben:
- ob es Ihr erstes Hörgerät ist oder ein Folgegerät, das der Arzt begründen muss
- welche Seite ein Gerät bekommt, wobei zwei Geräte der Regelfall sind
- ob der Hörverlust von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt, denn dann zahlt die Berufsgenossenschaft
- die Diagnose und die Messwerte, bei Tinnitus auch die Tonhöhe des Ohrgeräuschs
- später die Bestätigung des Arztes, dass das angepasste Gerät Ihnen ausreichend hilft
Das Rezept verfällt, wenn die Anpassung nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen beginnt. Beginnen heißt: Sie haben das Rezept beim Hörakustiker abgegeben, und die Anpassung läuft. Wer das Rezept vier Wochen in der Schublade lässt, braucht ein neues.
Ein Rezept brauchen Sie für das erste Hörgerät immer. Bei einem Folgegerät nach 6 Jahren brauchen Erwachsene meist keines. Kinder bekommen ohne besondere Begründung frühestens nach 5 Jahren ein neues Gerät, und dafür brauchen sie ein Rezept.
| Ihre Lage | Rezept nötig? | Wer stellt es aus | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|---|
| Erstes Hörgerät | ja, immer | HNO-Arzt oder Facharzt für kindliche Hörstörungen | Der Arzt misst selbst |
| Neues Gerät nach 6 Jahren, Erwachsene | meist nein | bei Bedarf der HNO-Arzt | Die Kasse darf ein Rezept verlangen |
| Neues Gerät für Kinder unter 18 | ja | HNO-Arzt oder Facharzt für kindliche Hörstörungen | frühestens nach 5 Jahren ohne besondere Begründung |
| Neues Gerät bei neuem Tinnitus | ja | HNO-Arzt | Der Arzt bestimmt auch die Tonhöhe des Ohrgeräuschs |
| Neues Gerät bei Hörverlust nahe der Taubheit | ja | HNO-Arzt | Hörverlust am besseren Ohr über 80 Dezibel |
| Neues Gerät vor Ablauf der 6 Jahre | ja, mit besonderer Begründung | HNO-Arzt, bei Defekten auch der Bericht des Hörakustikers | etwa bei deutlich schlechterem Gehör oder einem Defekt, der sich nicht reparieren lässt |
In 7 Schritten vom Rezept zum Hörgerät
Mit dem Rezept wählen Sie den Hörakustiker selbst. Erlaubt ist jeder Betrieb, der einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat. Ihr Arzt darf Sie nicht zu einem bestimmten Betrieb schicken. Einen Vertrag bekommt nur, wer einer unabhängigen Stelle nachgewiesen hat, dass er Hörgeräte fachgerecht anpassen kann. Fast jedes Fachgeschäft mit Hörakustikermeister erfüllt das. Im Zweifel fragen Sie danach oder bei Ihrer Kasse.
Untersuchung und Rezept
Der HNO-Arzt untersucht Ihr Ohr, misst Ihr Gehör in einem ruhigen Raum und stellt das Rezept aus. Ab jetzt laufen 28 Tage.
Rezept beim Hörakustiker abgeben
Sie geben das Rezept in einem Fachgeschäft Ihrer Wahl ab, innerhalb von 28 Tagen.
Messung und Beratung
Der Hörakustiker misst Ihr Gehör noch einmal, fragt nach Ihrem Alltag und berät Sie zu passenden Geräten. Die Beratung hält er schriftlich fest, und Sie unterschreiben sie.
Geräte vergleichen und probetragen
Sie testen mehrere Geräte im Alltag, darunter mindestens eines ohne Aufpreis. Die DAK nennt vier Wochen Probezeit, die Barmer einige Tage je Gerät.
Kosten mit der Kasse klären
Bei einem Gerät zum Festbetrag rechnet der Hörakustiker direkt mit der Kasse ab. Muss die Kasse genehmigen, hat sie dafür zwei Monate Zeit.
Abschlussmessung beim Arzt
Der Hörakustiker misst, wie viel besser Sie mit dem Gerät verstehen. Danach prüft Ihr HNO-Arzt das Ergebnis mit einer eigenen Messung und bestätigt es auf dem Rezept.
Übergabe und Nachsorge
Sie zahlen die Zuzahlung, 10 Euro je Gerät bis Ende 2026 und 15 Euro ab 2027, und bekommen die Geräte. Feineinstellung, Reinigung und Kontrollen gehören sechs Jahre lang dazu.
Die Reihenfolge ist wichtig. Wer erst kauft und dann die Kasse fragt, trägt das Risiko, dass die Kasse nur den Festbetrag oder gar nichts zahlt. Wer das Rezept liegen lässt, verliert es nach 28 Tagen. Und wer die Kontrolle beim Arzt auslässt, riskiert Ärger mit der Kasse, weil diese Kontrolle vorgeschrieben ist. Was die einzelnen Termine beim Hörakustiker bringen, steht im Ratgeber zum Ablauf der Hörgeräteanpassung.
Wann die Kasse genehmigen muss und wie lange sie Zeit hat
Viele Kassen genehmigen ein Hörgerät zum Festbetrag nicht mehr einzeln. Der Hörakustiker passt es nach dem Vertrag mit der Kasse an, ohne dass vorher jemand den Fall prüft. Die Techniker Krankenkasse will seit August 2026 nur noch in Sonderfällen einen Kostenvoranschlag sehen. Dazu zählen ein Verlust, ein neues Gerät vor Ablauf der sechs Jahre und ein Aufpreis für den Beruf. In diesen Fällen entscheidet die Kasse, und dann gilt eine Frist.
Hörgeräte gleichen eine Behinderung aus. Deshalb hat die Kasse zwei Monate Zeit, nicht nur drei Wochen wie bei vielen anderen Anträgen. Schafft sie es nicht, muss sie Ihnen vor Ablauf der Frist schriftlich sagen, warum, und einen Tag für die Entscheidung nennen. Tut sie das nicht, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Kaufen Sie das Gerät dann selbst, muss die Kasse die Kosten erstatten.
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Geht er zuerst bei der Rentenversicherung ein, muss diese ihn innerhalb von zwei Wochen weitergeben, und das kostet Zeit.
Der kurze Weg über die HNO-Praxis
Neben dem Weg über das Fachgeschäft gibt es den verkürzten Versorgungsweg. Die HNO-Praxis arbeitet dabei mit Hörakustikern zusammen, die das Gerät direkt in die Praxis liefern. Der Arzt sucht mit Ihnen ein Gerät aus, stellt es ein und bleibt sechs Jahre lang Ihr Ansprechpartner. Auch hier gibt es bei der DAK vier Wochen Probezeit, in der Sie das Gerät ohne Grund zurückgeben können.
Der kurze Weg spart Termine, wenn die HNO-Praxis nah ist und das Fachgeschäft weit weg. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen. Sie dürfen den kurzen Weg ablehnen und mit dem Rezept in ein Fachgeschäft gehen.
Bietet Ihre HNO-Praxis den kurzen Weg an, und macht Ihre Kasse mit?
Wollen Sie mehrere Bauformen und Hersteller im Alltag vergleichen?
Gehen Sie mit dem Rezept in ein Fachgeschäft. Dort ist der Vergleich mehrerer Geräte üblich, und Sie haben einen Ansprechpartner für Reinigung und Feineinstellung vor Ort.
Der kurze Weg kann passen. Fragen Sie vorher, wer in den sechs Jahren Reparaturen und Nachstellungen übernimmt und wo Sie dafür hinmüssen.
Dann führt der Weg über ein Fachgeschäft. Sie wählen es frei unter den Betrieben mit Vertrag bei Ihrer Kasse.
Nach sechs Jahren gibt es ein neues Hörgerät
Erwachsene bekommen nach sechs Jahren ein neues Hörgerät, Kinder und Jugendliche nach fünf Jahren. Früher geht es nur mit besonderer Begründung, etwa wenn Ihr Gehör deutlich schlechter geworden ist oder das Gerät nicht mehr richtig funktioniert. Nach sechs Jahren brauchen Erwachsene meist kein neues Rezept. Ausnahmen sind Kinder, ein neuer Tinnitus und ein Hörverlust nahe der Taubheit.
Außerdem darf jede Kasse ein Rezept verlangen. Die Barmer schreibt, dass nach sechs Jahren kein Rezept nötig ist. Die DAK empfiehlt vor einem Folgegerät trotzdem einen neuen Hörtest beim Arzt. Fragen Sie deshalb Ihre Kasse, bevor Sie zum HNO-Arzt gehen.
Wie viele Menschen diesen Weg gehen, zeigt eine Umfrage der Hörgerätehersteller von 2025 mit 13.445 Befragten. 10,9 Prozent gaben einen Hörverlust an. 82 Prozent der Betroffenen hatten mit einem HNO-Arzt oder Hausarzt darüber gesprochen. Beim HNO-Arzt endete fast jedes zweite Gespräch mit dem Rat zu einem Hörgerät. Ausgetauscht wurde ein Hörgerät im Schnitt nach sechs Jahren.
Was Sie tun, wenn die Kasse das Hörgerät ablehnt
Eine Ablehnung kommt als schriftlicher Bescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich oder direkt bei der Kasse zu Protokoll. Eine einfache E-Mail reicht nicht sicher. Weist die Kasse den Widerspruch zurück, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht, und die kostet Sie keine Gerichtsgebühren.
- Lesen Sie, warum die Kasse ablehnt: fehlender medizinischer Grund, Gerät vor Ablauf der sechs Jahre, abgelehnter Aufpreis oder fehlende Unterlagen.
- Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein, zur Not erst ohne Begründung. Die Begründung dürfen Sie nachreichen.
- Sammeln Sie Rezept, Hörtests des Arztes, die Messergebnisse aller getesteten Geräte und Ihre Notizen aus dem Probetragen.
- Begründen Sie mit den Messwerten. Bei einem abgelehnten Aufpreis zählt schon ein Vorteil von 5 Prozentpunkten im Worttest.
- Holen Sie sich bei Unsicherheit Hilfe bei der Verbraucherzentrale, einem Sozialverband oder einer unabhängigen Teilhabeberatung, bevor Sie einen Anwalt nehmen.
- Kaufen Sie das Gerät während des Streits nur, wenn Sie es dringend brauchen, und schreiben Sie der Kasse, dass Sie die Kosten weiter verlangen.
Was Sie bei einem Gerät mit Aufpreis zahlen und wann die Kasse ihn übernimmt, erklärt der Ratgeber was ein Hörgerät kostet.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Hörgerät immer ein Rezept vom HNO-Arzt?
Für das erste Hörgerät von der Krankenkasse brauchen Sie immer ein Rezept vom HNO-Arzt. Bei einem neuen Gerät nach sechs Jahren brauchen Erwachsene meist keines. Ausnahmen sind ein neuer Tinnitus, ein Hörverlust nahe der Taubheit und Kassen, die ausdrücklich ein Rezept verlangen.
Wie lange ist ein Rezept für ein Hörgerät gültig?
Ein Rezept für ein Hörgerät gilt 28 Tage ab dem Ausstellen. In dieser Zeit müssen Sie es bei einem Hörakustiker abgeben, und die Anpassung muss beginnen. Danach brauchen Sie ein neues Rezept.
Ab welchem Hörverlust zahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?
Die Krankenkasse zahlt ein Hörgerät, wenn Sie auf dem besseren Ohr bei mindestens einer Tonhöhe erst ab 30 Dezibel hören. Zusätzlich dürfen Sie im Worttest bei normaler Gesprächslautstärke höchstens 80 Prozent der Wörter verstehen. Bei Kindern geht es im begründeten Einzelfall auch bei geringerem Hörverlust.
Wie lange darf die Krankenkasse über einen Antrag auf ein Hörgerät entscheiden?
Über einen Antrag auf ein Hörgerät muss die Krankenkasse innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Schafft sie das nicht, muss sie Ihnen vorher schriftlich Gründe und einen Termin nennen. Ohne diese Nachricht gilt der Antrag als genehmigt.
Darf ich den Hörakustiker für mein Hörgerät frei wählen?
Ja, Sie dürfen jeden Hörakustiker wählen, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Ihr HNO-Arzt darf Sie nicht zu einem bestimmten Betrieb schicken. Eine Ausnahme ist der kurze Weg über die HNO-Praxis, den Sie aber ablehnen dürfen.
Wann bekomme ich ein neues Hörgerät von der Krankenkasse?
Ein neues Hörgerät bekommen Erwachsene von der Krankenkasse in der Regel nach sechs Jahren, Kinder nach fünf Jahren. Früher geht es nur mit besonderer Begründung, etwa wenn Ihr Gehör deutlich schlechter geworden ist. Geht ein Gerät in den ersten sechs Monaten verloren, bekommen Sie dasselbe Gerät noch einmal.
