Hörakustikerliste
Illustration eines Taschenrechners neben Euro-Münzen und einem Hör-Symbol als Sinnbild für den Krankenkassen-Zuzahlungsrechner

Werkzeug

Zuzahlungsrechner für Hörgeräte

Für zwei Hörgeräte zum Festbetrag zahlen Sie als Erwachsener nur 20 Euro Zuzahlung, ab dem 1. Januar 2027 sind es 30 Euro. Der Festbetrag Ihrer Krankenkasse liegt für zwei Geräte bei 1.603,81 Euro. Kostet Ihr Wunschgerät mehr, zahlen Sie den Unterschied selbst. Der Rechner nennt Ihren Betrag, wenn Sie den Gesamtpreis aus Ihrem Kostenvoranschlag eintragen.

Ihre Zuzahlung je Hörgerät
10 Euro, ab 2027 15 Euro
§ 61 SGB V, ab 2027 BGBl. 2026 I Nr. 228, Stand 29. Juli 2026
Festbetrag für zwei Hörgeräte
1.603,81 Euro
GKV-Spitzenverband, Festbeträge für Hörhilfen, Stand 1. April 2022
Festbetrag für ein Hörgerät
964,50 Euro
GKV-Spitzenverband, Festbeträge für Hörhilfen, Stand 1. April 2022

6 Regeln bestimmen, was Sie für Ihr Hörgerät zahlen

  • Als Erwachsener zahlen Sie für jedes Hörgerät 10 Euro Zuzahlung, wenn Sie es noch 2026 bekommen. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro je Gerät. Es zählt der Tag, an dem Sie das Gerät bekommen.
  • Die Krankenkasse rechnet mit festen Beträgen, den Festbeträgen. Für zwei Hörgeräte sind das 1.603,81 Euro, für ein Gerät 964,50 Euro, mit Ohrstück, Anpassung und Mehrwertsteuer. Die Beträge gelten seit April 2022.
  • Grenzt Ihr Hörverlust an Taubheit, ist der Festbetrag etwas höher: 1.668,94 Euro für zwei Geräte und 1.024,67 Euro für eines. Ob das bei Ihnen zutrifft, steht im Befund Ihres HNO-Arztes.
  • Kostet Ihr Wunschgerät mehr als der Festbetrag, zahlen Sie den Unterschied selbst. Ein Gerät zum Festbetrag, oft Nulltarif-Gerät genannt, kostet Sie nur die Zuzahlung.
  • Ihre Kasse zahlt den Preis, den sie mit dem Hörakustiker vereinbart hat. Dieser Preis darf etwas über oder unter dem Festbetrag liegen. Den genauen Betrag nennt Ihr Kostenvoranschlag.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren rechnet der Rechner nicht. Sie zahlen keine Zuzahlung, und die Festbeträge gelten nur für Erwachsene.
1. Wie viele Ohren bekommen ein Hörgerät?
2. Wann bekommen Sie das Hörgerät?

Der volle Betrag für diese Versorgung, in Euro. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie ein Gerät zum Festbetrag nehmen oder noch keinen Kostenvoranschlag haben.

Sie zahlen selbst für zwei Hörgeräte

20,00 Euro

Ihre Zuzahlung
20,00 Euro
Ihr Aufpreis über dem Festbetrag
0,00 Euro
Das zahlt Ihre Krankenkasse
1.583,81 Euro

Zwei Hörgeräte sind der Regelfall. Der Festbetrag deckt beide Geräte, die Ohrstücke, die Anpassung und die Beratung. Der Festbetrag liegt bei 1.603,81 Euro. Als Zuzahlung zahlen Erwachsene 10,00 Euro je Hörgerät, hier also 20,00 Euro, außer Sie haben eine Befreiung.

Häufige Fragen

Wie viel zahle ich bei der Krankenkasse für ein Hörgerät dazu?

Für ein Hörgerät zum Festbetrag zahlen Sie als Erwachsener nur die Zuzahlung, 10 Euro je Gerät und ab dem 1. Januar 2027 15 Euro. Für zwei Geräte sind das 20 Euro, ab 2027 30 Euro. Kostet Ihr Wunschgerät mehr als der Festbetrag, kommt der Unterschied als Aufpreis dazu.

Wie hoch ist der Festbetrag der Krankenkasse für Hörgeräte?

Der Festbetrag für zwei Hörgeräte liegt bei 1.603,81 Euro, für ein Hörgerät bei 964,50 Euro, jeweils mit Ohrstück, Anpassung und Mehrwertsteuer. Grenzt der Hörverlust an Taubheit, sind es 1.668,94 Euro und 1.024,67 Euro. Die Beträge gelten seit dem 1. April 2022 bei allen gesetzlichen Krankenkassen.

Wann muss ich beim Hörgerät einen Aufpreis zahlen?

Einen Aufpreis zahlen Sie, wenn Ihr Wunschgerät mehr kostet als der Festbetrag. Kosten zwei Geräte zum Beispiel 2.400 Euro, beträgt der Aufpreis 796,19 Euro, dazu kommt die Zuzahlung. Vorher muss der Hörakustiker Sie beraten und das Gespräch schriftlich festhalten, Sie bestätigen es mit Ihrer Unterschrift.

Zahlen Kinder eine Zuzahlung für Hörgeräte?

Nein, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für Hörgeräte keine Zuzahlung. Die Festbeträge der Krankenkassen gelten nur für Erwachsene. Batterien und Akkus zahlen Erwachsene selbst, bei Kindern übernimmt sie die Kasse.

Steigt die Zuzahlung für Hörgeräte 2027?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 zahlen Erwachsene 15 Euro statt 10 Euro je Hörgerät. Das hat der Bundestag im Juli 2026 mit einem Gesetz zu den Kassenbeiträgen beschlossen. Wer sein Gerät noch 2026 bekommt, zahlt 10 Euro.

Ratgeber zu Kosten, Kostenvoranschlag und Rezept für Hörgeräte