
Was ein Hörgerät kostet und was die Kasse zahlt
Ein Hörgerät zum Festbetrag kostet Sie als Erwachsener nur die Zuzahlung von 10 Euro je Gerät, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro.
Ratgeber lesen

Werkzeug
Für zwei Hörgeräte zum Festbetrag zahlen Sie als Erwachsener nur 20 Euro Zuzahlung, ab dem 1. Januar 2027 sind es 30 Euro. Der Festbetrag Ihrer Krankenkasse liegt für zwei Geräte bei 1.603,81 Euro. Kostet Ihr Wunschgerät mehr, zahlen Sie den Unterschied selbst. Der Rechner nennt Ihren Betrag, wenn Sie den Gesamtpreis aus Ihrem Kostenvoranschlag eintragen.
Der volle Betrag für diese Versorgung, in Euro. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie ein Gerät zum Festbetrag nehmen oder noch keinen Kostenvoranschlag haben.
Zwei Hörgeräte sind der Regelfall. Der Festbetrag deckt beide Geräte, die Ohrstücke, die Anpassung und die Beratung. Der Festbetrag liegt bei 1.603,81 Euro. Als Zuzahlung zahlen Erwachsene 10,00 Euro je Hörgerät, hier also 20,00 Euro, außer Sie haben eine Befreiung.
Für ein Hörgerät zum Festbetrag zahlen Sie als Erwachsener nur die Zuzahlung, 10 Euro je Gerät und ab dem 1. Januar 2027 15 Euro. Für zwei Geräte sind das 20 Euro, ab 2027 30 Euro. Kostet Ihr Wunschgerät mehr als der Festbetrag, kommt der Unterschied als Aufpreis dazu.
Der Festbetrag für zwei Hörgeräte liegt bei 1.603,81 Euro, für ein Hörgerät bei 964,50 Euro, jeweils mit Ohrstück, Anpassung und Mehrwertsteuer. Grenzt der Hörverlust an Taubheit, sind es 1.668,94 Euro und 1.024,67 Euro. Die Beträge gelten seit dem 1. April 2022 bei allen gesetzlichen Krankenkassen.
Einen Aufpreis zahlen Sie, wenn Ihr Wunschgerät mehr kostet als der Festbetrag. Kosten zwei Geräte zum Beispiel 2.400 Euro, beträgt der Aufpreis 796,19 Euro, dazu kommt die Zuzahlung. Vorher muss der Hörakustiker Sie beraten und das Gespräch schriftlich festhalten, Sie bestätigen es mit Ihrer Unterschrift.
Nein, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für Hörgeräte keine Zuzahlung. Die Festbeträge der Krankenkassen gelten nur für Erwachsene. Batterien und Akkus zahlen Erwachsene selbst, bei Kindern übernimmt sie die Kasse.
Ja, ab dem 1. Januar 2027 zahlen Erwachsene 15 Euro statt 10 Euro je Hörgerät. Das hat der Bundestag im Juli 2026 mit einem Gesetz zu den Kassenbeiträgen beschlossen. Wer sein Gerät noch 2026 bekommt, zahlt 10 Euro.

Ein Hörgerät zum Festbetrag kostet Sie als Erwachsener nur die Zuzahlung von 10 Euro je Gerät, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro.
Ratgeber lesen

Im Kostenvoranschlag zählt vor allem, was Ihre Kasse zahlt.
Ratgeber lesen

Für Ihr erstes Hörgerät von der Krankenkasse brauchen Sie ein Rezept vom HNO-Arzt.
Ratgeber lesen