Festbetrag (Hörgeräte)
Der Festbetrag ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse höchstens für ein Hörgerät zahlt. Für zwei Hörgeräte mit Ohrstücken sind es 1.603,81 Euro, für eines 964,50 Euro. Kostet ein Gerät mehr, zahlen Sie den Rest selbst.
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