Hörakustikerliste
Stilisierte Illustration eines Ohrs mit konzentrischen Schallwellen als Symbolbild für das Hörakustik-Glossar

Glossar zu Hörgerät und Hörakustik

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen beim HNO-Arzt, beim Hörakustiker oder im Kostenvoranschlag begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

9 Begriffe

Festbetrag (Hörgeräte)

Der Festbetrag ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse höchstens für ein Hörgerät zahlt. Für zwei Hörgeräte mit Ohrstücken sind es 1.603,81 Euro, für eines 964,50 Euro. Kostet ein Gerät mehr, zahlen Sie den Rest selbst.

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Gesetzliche Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung ist der kleine Betrag, den Erwachsene für ein Hörgerät selbst an die Krankenkasse zahlen. Bis Ende 2026 sind es 10 Euro je Gerät, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro je Gerät.

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§ 33 SGB V (Anspruch auf Hilfsmittel)

Dieser Paragraf im Gesetz über die Krankenversicherung gibt Ihnen den Anspruch auf ein Hörgerät, wenn Sie es wegen Ihres Hörverlusts brauchen. Wählen Sie ein teureres Gerät, als nötig ist, zahlen Sie den Unterschied selbst.

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Präqualifizierung (§ 126 SGB V)

Präqualifizierung ist der Nachweis, dass ein Hörakustik-Betrieb Personal, Räume und Technik für eine gute Versorgung hat. Eine unabhängige Stelle prüft das und stellt ein Zeugnis aus, das höchstens fünf Jahre gilt.

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Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis ist die Liste aller Hilfen, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, vom Rollstuhl bis zum Hörgerät. Der Verband der Krankenkassen führt sie. Hörgeräte stehen darin in der Gruppe 13.

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Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist die Aufstellung des Hörakustikers, was ein Hörgerät kostet, wie viel die Kasse zahlt und wie viel Sie selbst zahlen. Er geht vor der Versorgung an die Krankenkasse, wenn diese das verlangt.

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Nulltarif-Hörgerät

Ein Nulltarif-Hörgerät ist ein Hörgerät, dessen Preis die Krankenkasse ganz bezahlt. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, 2026 also 10 Euro je Gerät und ab 2027 15 Euro.

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Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (HdO)

Ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät sitzt mit seinem Gehäuse hinter der Ohrmuschel. Darin stecken Mikrofon, Verstärker und Batterie oder Akku. Der Schall kommt über einen Schlauch und ein Ohrstück in den Gehörgang.

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Im-Ohr-Hörgerät (IdO)

Ein Im-Ohr-Hörgerät sitzt ganz im Gehörgang oder in der Ohrmuschel. Der Hörakustiker lässt es nach einem Abdruck Ihres Ohrs anfertigen. Von außen ist es je nach Größe kaum zu sehen.

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