Hörakustikerliste

Ratgeber

Wer zahlt, wenn das Hörgerät verloren geht?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Geht Ihr Hörgerät verloren oder kaputt, zahlt die Krankenkasse ein neues, auch wenn Sie unachtsam waren. Nach den ersten sechs Monaten brauchen Sie dafür ein neues Rezept und die Zustimmung der Kasse. Sie zahlen wieder die Zuzahlung von 10 Euro je Gerät, ab 2027 15 Euro. Einen früheren Aufpreis ersetzt die Kasse nicht.

Kassenpreis je Ersatzgerät, AOK und BKK
635 Euro vor Steuer
Vertrag AOK-Bundesverband und Bundesinnung, Anlage 1, Stand 1. April 2023
Abzug beim Ersatz, nicht von Ihnen bezahlt
123,85 Euro je Gerät
Vertrag der BKK-Landesverbände, Anlage 1, Stand 1. Juni 2023
Reparatur nach den sechs Jahren bei BKK
82,50 Euro vor Steuer
Vertrag der BKK-Landesverbände, Reparaturpreisliste, Stand 1. Juni 2023
Ein einzelnes Hörgerät liegt zwischen Herbstlaub auf einem Parkweg
Bild: KI generiert.

Die Kasse ersetzt ein verlorenes Hörgerät

Ihr Anspruch auf ein Hörgerät endet nicht mit dem Kauf. Zum Anspruch gehören auch Reparatur und Ersatz. Ersatz heißt, dass die Kasse ein neues Gerät zahlt, wenn das alte verloren oder unbrauchbar ist. Eine Grenze nach Zahl der Verluste oder nach Schuld gibt es dafür nicht. Auch wer sein Hörgerät aus Unachtsamkeit verliert, bekommt ein neues.

In den ersten sechs Monaten nach der Übergabe ersetzt die Kasse das Gerät ohne großen Aufwand. Dem Hörakustiker zahlt sie dafür etwas weniger, nach den Verträgen von AOK und Betriebskrankenkassen 123,85 Euro vor Steuer. Diesen Abzug darf er Ihnen nicht berechnen. Ab dem siebten Monat gilt der Ersatz als neues Gerät vor Ablauf der sechs Jahre, und dafür gelten eigene Regeln.

Ein neues Gerät vor Ablauf der sechs Jahre braucht bei Erwachsenen einen besonderen Grund. Der Vertrag der AOK nennt diese Gründe:

  • Sie haben das Gerät verloren. Dann schreiben Sie auf, wo und wann das war und ob das linke oder das rechte Gerät fehlt, und unterschreiben das.
  • Das Gerät ist von außen beschädigt, und eine Reparatur lohnt sich nicht, etwa nach einem Sturz ins Wasser oder wenn jemand darauf getreten ist.
  • Sie hören deutlich schlechter. Im Worttest verstehen Sie 15 Prozentpunkte weniger, oder Ihr Hörverlust hat sich um mehr als 15 Dezibel verschlechtert.

In allen drei Fällen beginnen neue sechs Jahre, mit neuer Reparaturpauschale. Die Kasse muss vorher zustimmen, deshalb reicht der Hörakustiker die Begründung schriftlich ein, bevor er das neue Gerät anpasst.

In 6 Schritten zum Ersatz für das Hörgerät

Nach einem Verlust läuft fast dasselbe ab wie beim ersten Hörgerät, nur mit einer zusätzlichen Zustimmung der Kasse. Sie brauchen ein neues Rezept Ihres HNO-Arztes. Die Techniker Krankenkasse will bei Verlust seit August 2026 ausdrücklich einen Kostenvoranschlag sehen.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Fall vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg von 2016. Eine Frau legte ihrer Kasse ein neues Rezept, eine Verlustanzeige, die Messergebnisse und den Kostenvoranschlag vor. Die Kasse zahlte ihren Preis von 1.696,58 Euro. Den Aufpreis von 2.195,42 Euro für die teureren Wunschgeräte trug die Frau selbst, weil das Kassengerät im Sprachtest genauso gut war.

Vom Verlust zum Ersatzgerät
  1. Verlust aufschreiben

    Notieren Sie Ort, Uhrzeit, Datum und Seite des verlorenen Geräts und unterschreiben Sie. Bei einem Diebstahl zeigen Sie die Tat bei der Polizei an.

  2. Hörakustiker anrufen

    Fragen Sie, ob er Ihnen für die Übergangszeit ein Leihgerät gibt, und lassen Sie das übrige Gerät prüfen.

  3. Neues Rezept holen

    Ihr HNO-Arzt stellt ein neues Rezept als Ersatz aus. Lösen Sie es innerhalb von 28 Tagen beim Hörakustiker ein, sonst verfällt es.

  4. Zustimmung der Kasse abwarten

    Der Hörakustiker reicht Begründung, Verlustschilderung und Kostenvoranschlag bei der Kasse ein. Er passt erst an, wenn sie zugestimmt hat.

  5. Anpassen und Zuzahlung zahlen

    Sie bekommen das Ersatzgerät und zahlen die Zuzahlung erneut, 10 Euro je Gerät bis Ende 2026 und 15 Euro ab 2027.

  6. Aufpreis klären

    Wollen Sie wieder ein teureres Gerät, unterschreiben Sie eine neue Mehrkostenerklärung. Prüfen Sie vorher, ob eine Versicherung Ihren Aufpreis zahlt.

Beim Probetragen haften Sie für das Testgerät

Ein Sonderfall ist der Verlust, bevor Sie das Gerät endgültig bekommen haben. Beim Probetragen gibt Ihnen der Hörakustiker Testgeräte mit nach Hause. Nach den Verträgen von AOK und Betriebskrankenkassen muss er Sie darauf hinweisen, dass Sie in dieser Zeit das Risiko eines Verlusts tragen. Geht ein Testgerät verloren, zahlt deshalb nicht automatisch die Kasse.

Das hat einen Grund. Die Kasse bezahlt ein Hörgerät erst, wenn Sie am Ende des Probetragens den Empfang bestätigt haben. Bis dahin leiht Ihnen der Hörakustiker die Geräte nur kostenlos zum Ausprobieren. Fragen Sie deshalb vorher, ob der Betrieb seine Leihgeräte versichert hat, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Ein kaputtes Hörgerät repariert der Hörakustiker kostenlos

Ein kaputtes Hörgerät wird in der Regel repariert und nicht ersetzt. Ein neues Rezept gibt es nur, wenn sich das alte Gerät nicht mehr reparieren lässt. In den ersten 2 Jahren haftet der Verkäufer ohnehin für Mängel. Zusätzlich hat die Kasse dem Hörakustiker eine Reparaturpauschale gezahlt, bei AOK und Betriebskrankenkassen 120 Euro vor Steuer je Gerät für die 6 Jahre.

Bei einem Gerät ohne Aufpreis sind damit alle Reparaturen und neuen Ohrstücke bezahlt. Während der Reparatur bekommen Sie auf Wunsch kostenlos ein Ersatzgerät. Zwei Ausnahmen gibt es. Schäden durch Missbrauch oder grob falsche Behandlung zahlt die Pauschale nicht. Und bei einem Gerät mit Aufpreis tragen Sie die höheren Reparaturkosten selbst.

Nach den 6 Jahren rechnet der Hörakustiker jede Reparatur einzeln ab. Bei den Betriebskrankenkassen sind das 82,50 Euro vor Steuer je Reparatur und 147,90 Euro für eine Reparatur am Verstärker, die die Kasse erst genehmigen muss. Die Techniker Krankenkasse will Reparaturen über 250 Euro vorher sehen.

Wer bei Verlust und Defekt eines Hörgeräts zahlt, für Erwachsene mit gesetzlicher Krankenkasse. Die Angaben folgen den Verträgen von AOK und Betriebskrankenkassen, andere Kassen haben eigene Verträge.
FallDas zahlt die KasseDas zahlen Sie
Testgerät geht beim Probetragen verlorennichts automatisch, das Gerät gehört Ihnen noch nichtdas Risiko des Verlusts
Verlust in den ersten 6 Monatendas Ersatzgerätdie Zuzahlung, den Abzug für den Hörakustiker nicht
Verlust nach 6 Monatenden Kassenpreis, wenn sie zugestimmt hatdie Zuzahlung und bei einem teureren Gerät erneut den Aufpreis
Mangel in den ersten 2 Jahrennichts, der Verkäufer haftetnichts
Defekt in den 6 Jahren, Gerät ohne Aufpreisdie Reparaturpauschale, schon bezahltnichts
Defekt in den 6 Jahren, Gerät mit Aufpreisso viel wie bei einem Gerät ohne Aufpreisdie höheren Reparaturkosten
Totalschaden von außenein neues Gerät, wenn die Reparatur sich nicht lohntdie Zuzahlung
Defekt nach den 6 Jahrendie Reparatur nach Preislisteeinen Aufpreis nur bei einem teureren Gerät
Schaden durch eine andere Personden Ersatz, danach holt sie sich das Geld beim Verursachernichts, Ihren Aufpreis fordern Sie vom Verursacher

Wer Ihr Hörgerät beschädigt, ersetzt Ihren Aufpreis

Beschädigt jemand anderes Ihr Hörgerät aus Absicht oder Unachtsamkeit, muss er für den Schaden aufkommen. Die Kasse ersetzt das Gerät trotzdem, denn Ihr Anspruch hängt nicht davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Ihr Geld holt sie sich danach beim Verursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zurück.

Ihren eigenen Schaden, also Zuzahlung und Aufpreis, fordern Sie selbst vom Verursacher. Notieren Sie dafür Name, Anschrift, Zeugen und Hergang. Lassen Sie sich vom Hörakustiker bestätigen, dass sich eine Reparatur nicht lohnt. War es ein Angehöriger aus Ihrem Haushalt ohne Absicht, holt sich die Kasse ihr Geld bei ihm nicht zurück.

Verschwindet ein Hörgerät im Krankenhaus oder im Pflegeheim, ersetzt die Kasse es ebenfalls, weil es auf Schuld nicht ankommt. Ob das Heim für den Verlust haftet, hängt davon ab, ob sein Personal nicht aufgepasst hat. Das klärt im Streit ein Zivilgericht.

Die Hausratversicherung zahlt nur bei Einbruch und Raub

Für Ihren Aufpreis kommt eine Hausratversicherung infrage, aber nur bei bestimmten Ursachen. Die Musterbedingungen der Versicherer von 2022 decken Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch und Raub. Ein Hörgerät, das Sie verlieren oder das Ihnen jemand unbemerkt aus der Tasche zieht, gehört nicht dazu. Einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl gelten dort ausdrücklich nicht als Raub.

Zwei Klauseln sind für Menschen mit Hörgerät interessant. Die Außenversicherung schützt Dinge, die Sie mitnehmen, weltweit bei Einbruch und Raub. Eine weitere Klausel deckt Diebstahl aus dem Patientenzimmer im Krankenhaus, in der Kur oder in der Reha. Die Grenze dafür legt jeder Versicherer selbst fest. Ob Ihr Vertrag diese Klauseln enthält, steht in Ihren eigenen Bedingungen.

Welche Versicherung zahlt Ihren Aufpreis?

Hat eine andere Person Ihr Hörgerät beschädigt?

Ja

Fordern Sie Ihren Aufpreis vom Verursacher oder seiner Haftpflichtversicherung. Die Kasse ersetzt das Gerät und holt sich ihr Geld selbst zurück.

Nein

Wurde das Gerät bei einem Einbruch, einem Raub oder aus Ihrem Krankenzimmer gestohlen?

Ja

Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung und legen Sie die Anzeige bei der Polizei bei.

Nein

Ein einfacher Verlust ist in der Hausratversicherung meist nicht versichert. Ihren Aufpreis bekommen Sie nur mit einer eigenen Versicherung für Hörgeräte zurück.

Viele Hörakustiker bieten beim Kauf eine eigene Versicherung für Hörgeräte an. Einen amtlichen Vergleich dieser Tarife gibt es nicht. Prüfen Sie die Bedingungen selbst und vergleichen Sie den Beitrag mit dem Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen würden. Bei einem Gerät ohne Aufpreis ist das oft nur die Zuzahlung. Was ein Hörgerät insgesamt kostet, erklärt der Ratgeber was ein Hörgerät kostet.

  1. Klären Sie, welche Ursachen versichert sind: einfacher Verlust, Diebstahl ohne Einbruch, eigene Beschädigung, Wasser.
  2. Prüfen Sie, ob nur Ihr Aufpreis oder der ganze Gerätepreis erstattet wird.
  3. Fragen Sie nach der Selbstbeteiligung je Schaden und nach Höchstbeträgen im Jahr.
  4. Achten Sie darauf, dass der Vertrag nicht länger läuft als die sechs Jahre Ihres Geräts.
  5. Vergleichen Sie den Beitrag über die ganze Laufzeit mit Ihrem möglichen Schaden.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät, wenn ich meines verloren habe?

Ja, die Krankenkasse zahlt ein neues Hörgerät, wenn Sie Ihres verloren haben. Nach den ersten sechs Monaten brauchen Sie ein neues Rezept, eine unterschriebene Schilderung des Verlusts und die Zustimmung der Kasse. Sie zahlen die Zuzahlung und bei einem teureren Gerät erneut den Aufpreis.

Muss ich ein verlorenes Hörgerät selbst bezahlen, wenn ich unachtsam war?

Nein, auch ein aus Unachtsamkeit verlorenes Hörgerät ersetzt die Krankenkasse. Einen Ausschluss wegen Unachtsamkeit gibt es nicht. Selbst zahlen Sie nur die Zuzahlung und einen Aufpreis, wenn Sie wieder ein teureres Gerät wählen.

Wer zahlt, wenn ein Hörgerät beim Probetragen verloren geht?

Geht ein Hörgerät beim Probetragen verloren, tragen Sie nach den Verträgen von AOK und Betriebskrankenkassen das Risiko selbst. Die Kasse zahlt ein Hörgerät erst nach Ihrer Empfangsbestätigung am Ende des Probetragens. Fragen Sie deshalb vorher, ob der Hörakustiker seine Leihgeräte versichert hat.

Zahlt die Hausratversicherung ein verlorenes oder gestohlenes Hörgerät?

Die Hausratversicherung zahlt ein Hörgerät meist nur bei Einbruch, Raub, Brand oder Leitungswasser. Einen einfachen Verlust oder einen Taschendiebstahl ohne Gewalt deckt sie nach den Musterbedingungen nicht. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.

Wie lange repariert der Hörakustiker mein Hörgerät ohne Kosten?

Ein Hörgerät ohne Aufpreis repariert der Hörakustiker bei AOK und Betriebskrankenkassen sechs Jahre lang kostenlos, neue Ohrstücke eingeschlossen. Die Kasse hat dafür 120 Euro vor Steuer je Gerät gezahlt. Ausgenommen sind Schäden durch Missbrauch, und bei einem Gerät mit Aufpreis tragen Sie höhere Reparaturkosten selbst.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 1: Instandsetzung und Ersatzbeschaffung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 52 SGB V, Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 116 SGB X, Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Hilfsmittel-Richtlinie, § 6 Absatz 7 und § 31 Wiederverordnung, in Kraft seit 16. Mai 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. Vertrag über die Versorgung der Versicherten ab 18 Jahren mit Hörsystemen, Fassung vom 1. April 2023, §§ 3, 5, 6 und 7, Anlage 1, AOK-Bundesverband und Bundesinnung der Hörakustiker,
  6. Vertrag zur bundesweiten Hörsystemversorgung BKK-Versicherter, gültig ab 1. Juni 2023, Anlage 1 und Anlage 2 Reparaturpreisliste, BKK-Landesverbände und Bundesinnung der Hörakustiker, veröffentlicht von der mhplus Krankenkasse,
  7. Bekanntmachung über die Festsetzung von Festbeträgen für Hörhilfen vom 20. Dezember 2021, Abschnitt 3.4 Ersatzlieferung, GKV-Spitzenverband,
  8. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Oktober 2016, L 11 KR 2547/16 (Ersatz verlorener Hörgeräte, Mehrkosten), Landessozialgericht Baden-Württemberg, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de,
  9. Erfassungsvorgaben für den Kostenvoranschlag ab 1. August 2026 (Verlust, Reparaturen über 250 Euro), Techniker Krankenkasse,
  10. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), Musterbedingungen, Stand Juni 2026, A 1, A 4 und A 12, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  11. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen, und jede Zahl in den Ratgebern hat eine Quelle. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hörakustiker stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.