Hörakustikerliste

Ratgeber

Was beim ersten Termin beim Hörakustiker passiert

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Beim ersten Termin fragt der Hörakustiker nach Ihrem Alltag, schaut Ihnen ins Ohr und misst Ihr Gehör mit Tönen und mit Wörtern. Danach berät er Sie zu passenden Geräten und muss Ihnen mindestens eines ohne Aufpreis anbieten. Die Beratung unterschreiben Sie. Bringen Sie Rezept, Versichertenkarte und eine vertraute Person mit.

Leistungen im Festbetrag enthalten
11 Leistungen
GKV-Spitzenverband, Festbeträge für Hörhilfen, Stand 1. April 2022
Weitere Geräte zum Vergleich, schon bezahlt
2 Geräte
GKV-Spitzenverband, Festbeträge für Hörhilfen, Stand 1. April 2022
Tragezeit eines Hörgeräts pro Tag
8,8 Stunden im Schnitt
EuroTrak Germany 2025, Stand 30. Juni 2025
Eine Hörakustikerin berät einen älteren Mann an einem runden Tisch im Fachgeschäft
Bild: KI generiert.

Der erste Termin beim Hörakustiker kostet nichts extra

Was beim ersten Termin geschieht, legt der Dachverband der Krankenkassen fest. Er zählt elf Leistungen auf, die mit dem Festbetrag für ein Hörgerät bezahlt sind. Die ersten fünf fallen in den ersten Termin: das Gespräch über Ihren Alltag, der Blick ins Ohr, die Hörtests, die Beratung und die Vorauswahl passender Geräte. Sie zahlen dafür nichts dazu, weder eine Beratungsgebühr noch Messkosten.

Beim Blick ins Ohr schaut der Hörakustiker mit einer kleinen Lampe mit Trichter in den Gehörgang und auf das Trommelfell. Er stellt damit keine Diagnose. Sieht er einen Pfropf aus Ohrenschmalz, eine Entzündung oder eine Verletzung, schickt er Sie zum HNO-Arzt, statt selbst zu behandeln.

Die Beratung ist Pflicht. Der Hörakustiker muss Ihnen sagen, welche Geräte für Ihren Alltag geeignet und nötig sind. Das Gespräch hält er schriftlich fest, und Sie bestätigen es mit Ihrer Unterschrift.

6 Dinge, die Sie zum Hörakustiker mitbringen

Der Termin wird kürzer und genauer, wenn Ihre Unterlagen da sind. Besonders hilft alles, was Ihre Hörgeschichte zeigt. Frühere Hörtests zeigen, wie schnell sich Ihr Gehör verändert. Eine Liste Ihrer Medikamente hilft, weil manche Wirkstoffe dem Innenohr schaden können.

  • das Rezept Ihres HNO-Arztes, falls Sie es schon haben, denn es gilt nur 28 Tage
  • die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
  • frühere Hörtests, Arztbriefe und Befunde, auch ältere
  • Ihr bisheriges Hörgerät mit Ohrstück und Ladegerät, wenn Sie schon eines haben
  • eine Liste Ihrer Medikamente und Vorerkrankungen, besonders bei Diabetes, Bluthochdruck oder nach einer Chemotherapie
  • eine vertraute Person, deren Stimme Sie gut kennen, denn an ihr merken Sie beim Probetragen am besten, ob die Einstellung passt

Wie lange der erste Termin dauert, hängt vom Betrieb ab. Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Rechnen Sie mit einem längeren Termin, weil Gespräch, Blick ins Ohr, zwei Hörtests und Beratung zusammenkommen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, wie viel Zeit eingeplant ist.

So misst der Hörakustiker Ihr Gehör

Zwei Messungen stehen im Mittelpunkt. Beim Hörtest mit Tönen hören Sie über Kopfhörer Töne verschiedener Höhe und drücken eine Taste, sobald Sie etwas hören. Das Ergebnis ist Ihre Hörkurve, das Audiogramm. Beim Sprachtest hören Sie einsilbige Wörter wie Haus oder Bein und sprechen sie nach. Gezählt wird, wie viele Sie richtig verstehen. Diesen Worttest nutzen auch Krankenkassen und Gerichte als Maßstab.

Für ein Hörgerät von der Kasse gelten zwei Grenzen. Auf dem besser hörenden Ohr hören Sie bei mindestens einer Tonhöhe erst ab 30 Dezibel. Und im Worttest verstehen Sie bei normaler Gesprächslautstärke höchstens 80 Prozent der Wörter. Gemessen wird in einer ruhigen, schallgedämmten Kabine, damit kein Geräusch von außen stört.

Die Messungen beim ersten Termin und wofür sie zählen.
MessungWas sie zeigtSo läuft sie abWofür sie zählt
Blick ins Ohrden Zustand von Gehörgang und Trommelfellkleine Lampe mit Trichter, wenige Sekunden je OhrOhrenschmalz oder Entzündung erkennen und zum Arzt schicken
Hörtest mit Tönenab welcher Lautstärke Sie jede Tonhöhe hörenüber Kopfhörer, Sie drücken bei jedem Ton eine TasteGrad des Hörverlusts und Einstellung der Geräte
Sprachtest mit Wörternwie viele Wörter Sie verstehenüber Kopfhörer, Sie sprechen jedes Wort nachAnspruch auf ein Hörgerät und später der Vergleich der Geräte
Sprachtest mit Lärmwie gut Sie mit Lärm im Hintergrund verstehenwie der Worttest, dazu ein Rauschenzeigt, ob ein Gerät in Gesellschaft hilft
Gespräch über Ihren Alltagwo und wann Sie schlecht hörenGespräch, oft mit FragebogenAuswahl von Bauform, Hörprogrammen und Zubehör

Die Messungen des Hörakustikers ersetzen nicht die Untersuchung beim Arzt. Der HNO-Arzt muss für das Rezept selbst messen und darf die Werte des Hörakustikers nicht übernehmen. Beide Messungen gehören deshalb in Ihre Unterlagen.

Mindestens ein Hörgerät ohne Aufpreis muss im Angebot sein

Am Ende des ersten Termins steht die Vorauswahl der Geräte. Hier entscheidet sich, ob Sie später eine echte Wahl haben. Der Hörakustiker muss Ihnen mindestens ein modernes digitales Hörgerät ohne Aufpreis anbieten, das für Sie geeignet ist und Ihren Hörverlust möglichst gut ausgleicht. Ohne Aufpreis heißt, dass Sie nur die Zuzahlung zahlen, bis Ende 2026 10 Euro je Gerät und ab 2027 15 Euro.

Der Vergleich mit zwei weiteren Geräten ist schon im Festbetrag bezahlt. Wer nur ein einziges Gerät vorgeführt bekommt, bekommt also weniger, als die Kasse bereits bezahlt hat.

  1. Sagen Sie gleich zu Beginn, dass Sie zuerst ein Gerät ohne Aufpreis testen wollen.
  2. Lassen Sie sich zu jedem Gerät den Preis, den Anteil der Kasse und den Aufpreis einzeln nennen.
  3. Fragen Sie, welche Extras den Aufpreis erklären, etwa Bauform, Bluetooth, Akku oder App.
  4. Bitten Sie darum, dass jedes getestete Gerät im Worttest gemessen wird, in Ruhe und mit Lärm im Hintergrund.
  5. Nehmen Sie eine Kopie des Beratungsprotokolls mit. Es belegt später, welche Geräte man Ihnen angeboten hat.
  6. Vereinbaren Sie den nächsten Termin erst, wenn Sie wissen, welche Geräte Sie zu Hause testen.
Lief Ihr erster Termin so, wie er laufen soll?

Hat der Hörakustiker ins Ohr geschaut und beide Hörtests gemacht?

Ja

Hat er Ihnen mindestens ein Gerät ohne Aufpreis mit Namen angeboten?

Ja

Haben Sie das Beratungsprotokoll mit den Geräten gesehen, bevor Sie unterschrieben haben?

Ja

Dann lief der Termin richtig. Vereinbaren Sie das Probetragen und bestehen Sie auf Messwerten für jedes Gerät.

Nein

Bitten Sie um das Protokoll und eine Kopie. Ohne sie lässt sich später nicht belegen, welche Geräte man Ihnen angeboten hat.

Nein

Fragen Sie ausdrücklich nach dem Gerät ohne Aufpreis. Bekommen Sie keines, wenden Sie sich an Ihre Kasse oder wechseln den Betrieb.

Nein

Fragen Sie, warum eine Messung fehlt. Ohne beide Hörtests lässt sich kein Gerät anpassen, und beide sind schon bezahlt.

8 Fragen an den Hörakustiker beim ersten Termin

Der erste Termin ist auch Ihre Gelegenheit, den Betrieb zu prüfen. Diese Fragen betreffen Punkte, die geregelt sind oder später Geld kosten. Weicht ein Betrieb bei mehreren davon aus, ist das ein Warnzeichen.

  • Welches Gerät bieten Sie mir ohne Aufpreis an, und wie heißt es genau?
  • Wie viele Geräte kann ich nacheinander zu Hause testen, und wie lange?
  • Messen Sie jedes Gerät im Worttest, in Ruhe und mit Lärm, und geben mir die Werte schriftlich?
  • Hat Ihr Betrieb einen Vertrag mit meiner Krankenkasse?
  • Wer stellt meine Geräte ein: ein Meister, eine Gesellin oder ein Auszubildender unter Aufsicht?
  • Was kosten Ohrstücke, Schirmchen, Filter und Schläuche in den sechs Jahren, und was davon zahlt die Kasse?
  • Was kostet eine Reparatur bei einem Gerät mit Aufpreis, und was bei einem Kassengerät?
  • Wie oft soll ich zur Kontrolle kommen, und kostet sie etwas?

Die fünfte Frage betrifft einen Unterschied, den viele nicht kennen. Hörakustiker ist ein Handwerk mit Meisterpflicht, ein Betrieb braucht also einen Meister in der Leitung. Einstellen darf aber auch eine Gesellin, und Auszubildende arbeiten unter Aufsicht. Das ist normal. Sie dürfen aber wissen, wer Ihre Geräte einstellt, und bei einer schwierigen Anpassung den Meister dazubitten.

Vom ersten Termin bis zum eigenen Hörgerät
  1. Erster Termin

    Gespräch, Blick ins Ohr, beide Hörtests, Beratung mit Protokoll und Vorauswahl. Meist der längste Termin.

  2. Ohrstück anfertigen

    Der Hörakustiker nimmt einen Abdruck Ihres Ohrs für das Ohrstück oder wählt einen dünnen Schlauch mit Schirmchen.

  3. Erstes Gerät mitnehmen

    Er stellt das Gerät nach Ihrer Hörkurve ein und zeigt Ihnen Bedienung und Reinigung. Dann tragen Sie es im Alltag.

  4. Weitere Geräte vergleichen

    Dasselbe mit den anderen Geräten. Sie schreiben auf, wo Sie mit welchem Gerät gut verstehen.

  5. Feineinstellung

    Nach Ihren Erfahrungen stellt der Hörakustiker nach und misst erneut, auch mit Lärm im Hintergrund.

  6. Kontrolle beim Arzt und Übergabe

    Ihr HNO-Arzt prüft das Ergebnis mit einer eigenen Messung. Dann zahlen Sie die Zuzahlung und bekommen die Geräte.

Warum das Probetragen über den Erfolg entscheidet

Nach dem ersten Termin beginnt der Teil, den niemand abkürzen kann, das Tragen im Alltag. Die Barmer nennt einige Tage Probetragen je Gerät, die DAK vier Wochen, in denen Sie das Gerät jederzeit ohne Grund zurückgeben können. In dieser Zeit gewöhnt sich Ihr Gehirn an Geräusche, die es lange nicht gehört hat, etwa den Blinker im Auto, den Kühlschrank oder das eigene Kauen.

Eine Umfrage der Hörgerätehersteller von 2025 zeigt, wie wichtig das Tragen ist. Hörgeräte werden dort im Schnitt 8,8 Stunden am Tag getragen, und wer sie länger trägt, ist zufriedener. 80 Prozent der Träger sind insgesamt zufrieden. Zugleich nutzen 4 Prozent ihre Geräte gar nicht und 11 Prozent weniger als eine Stunde am Tag. Wer das Gerät beim Probetragen kaum trägt, kann am Ende nicht gut entscheiden. Wie die Termine danach weitergehen, steht im Ratgeber zum Ablauf der Hörgeräteanpassung.

Viele warten Jahre, bevor sie zum ersten Mal zum Hörakustiker gehen. In derselben Umfrage sagen 64 Prozent der Hörgeräteträger, sie hätten ihre Geräte früher bekommen sollen. Der erste Termin verpflichtet Sie zu nichts. Sie bekommen zwei Messwerte und eine Einschätzung und können danach in Ruhe entscheiden. Wie Sie überhaupt zu einem Hörgerät von der Kasse kommen, erklärt der Ratgeber mit dem HNO-Rezept zum Hörgerät.

Häufige Fragen

Was passiert beim ersten Termin beim Hörakustiker?

Beim ersten Termin beim Hörakustiker sprechen Sie über Ihren Alltag, er schaut Ihnen ins Ohr und misst Ihr Gehör mit Tönen und mit Wörtern. Danach berät er Sie zu passenden Geräten und hält das Gespräch schriftlich fest. Alles das bezahlt die Krankenkasse mit dem Festbetrag.

Was kostet der erste Termin beim Hörakustiker?

Der erste Termin beim Hörakustiker kostet Sie nichts. Gespräch, Blick ins Ohr, Hörtests, Beratung und Vorauswahl sind mit dem Festbetrag der Kasse bezahlt. Die Zuzahlung fällt erst an, wenn Sie das Hörgerät bekommen, 10 Euro je Gerät bis Ende 2026 und 15 Euro ab 2027.

Was muss ich zum Termin beim Hörakustiker mitbringen?

Zum Termin beim Hörakustiker bringen Sie das Rezept Ihres HNO-Arztes mit, falls vorhanden, dazu Ihre Versichertenkarte, frühere Hörtests und ein vorhandenes Hörgerät. Hilfreich ist auch eine Liste Ihrer Medikamente. Nehmen Sie außerdem eine vertraute Person mit, deren Stimme Sie gut kennen.

Muss der Hörakustiker mir ein Hörgerät ohne Aufpreis anbieten?

Ja, der Hörakustiker muss Ihnen mindestens ein geeignetes digitales Hörgerät ohne Aufpreis anbieten, das Ihren Hörverlust möglichst gut ausgleicht. Das verlangen die Verträge der Krankenkassen. Sie zahlen dafür nur die Zuzahlung.

Wie viele Hörgeräte darf ich beim Hörakustiker testen?

Beim Hörakustiker können Sie mindestens drei Hörgeräte nacheinander testen, ohne dafür zu zahlen. Der Vergleich mit zwei weiteren Geräten ist im Festbetrag der Kasse schon bezahlt. Das Probetragen dauert je nach Kasse einige Tage bis vier Wochen.

Darf der Hörakustiker Ohrenschmalz entfernen?

Der Hörakustiker darf in Ihr Ohr schauen, stellt dabei aber keine Diagnose. Sieht er einen Pfropf aus Ohrenschmalz, eine Entzündung oder eine Verletzung, schickt er Sie zum HNO-Arzt. Der kann den Gehörgang gefahrlos reinigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbands über die Festsetzung von Festbeträgen für Hörhilfen vom 20. Dezember 2021 (Abschnitt 2.1: abgegoltene Leistungen, vergleichende Anpassung), GKV-Spitzenverband,
  2. § 127 SGB V, Verträge (Absatz 1 Satz 4 mehrkostenfreie Hilfsmittel, Absatz 5 Beratungs- und Dokumentationspflicht), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 61 SGB V, Zuzahlungen, in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung des Gesetzes vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz,
  4. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln, §§ 21, 27 und 30 (Indikation, Störschallpegel, Abnahme), Fassung vom 20. Februar 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin (HörAkAusbV), § 4 Ausbildungsberufsbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 34 Hörakustiker, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung, Muster 15 Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe, Stand Januar 2026, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  8. Hörgeräte: Hilfsmittel, damit Sie besser hören können (mehrkostenfreies Angebot, Probetragen), Stand 8. September 2026, BARMER,
  9. Hörgeräte: Leistungen der DAK-Gesundheit (vierwöchige Probephase, Rückgabe ohne Angabe von Gründen), Stand 30. April 2026, DAK-Gesundheit,
  10. EuroTrak Germany 2025 (Tragedauer, Zufriedenheit, Zeitpunkt der Versorgung), n = 13.445, European Hearing Instrument Manufacturers Association (EHIMA),
  11. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juni 2025, B 3 KR 13/23 R (subjektive Wertungen der Versicherten bei der Beurteilung des Gebrauchsvorteils), Bundessozialgericht,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen, und jede Zahl in den Ratgebern hat eine Quelle. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hörakustiker stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.