Diese Leistungen bekommen Sie sechs Jahre lang ohne Aufpreis
Mit dem Preis, den die Kasse für Ihr Hörgerät zahlt, sind alle Leistungen für sechs Jahre bezahlt, nicht nur die Anpassung. Das ist der Unterschied zu einem gewöhnlichen Kauf. Die Kasse zahlt einmal, und der Hörakustiker bleibt sechs Jahre lang für Sie da. Bei AOK und Betriebskrankenkassen zahlt die Kasse dafür zusätzlich eine Reparaturpauschale von 120 Euro vor Steuer je Gerät.
| Leistung | Was dazugehört | Grenze |
|---|---|---|
| Neue Einstellung | das Gerät neu einstellen, wenn sich Ihr Gehör ändert | keine feste Zahl, aber es braucht einen Anlass |
| Neues Ohrstück | neu anfertigen oder nachbessern, wenn es nicht gut sitzt | auch beim Wechsel vom Schirmchen zum Ohrstück |
| Einweisung | Bedienung von Gerät und Zubehör, bis Sie sicher damit umgehen | keine Grenze im Vertrag |
| Reparatur und Pflege | alle nötigen Arbeiten an Gerät und Ohrstück | nicht bei Schäden durch Missbrauch |
| Leihgerät | ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur | kostenlos, wenn eines verfügbar ist |
Diese Leistungen bekommen Sie bei einem Gerät ohne Aufpreis und bei einem mit Aufpreis. Bei einem Gerät mit Aufpreis deckt die Pauschale aber nur so viel, wie eine Reparatur am Gerät ohne Aufpreis gekostet hätte. Teurere Reparaturen zahlen Sie selbst.
Was die Reparaturpauschale zahlt und was nicht
Die Reparaturpauschale deckt alle Arbeit und alles Material für Pflege und Reparaturen an Gerät und Ohrstück, sechs Jahre lang. Statt zu reparieren, darf der Hörakustiker das Gerät auch austauschen. Ein solcher Austausch startet keine neuen sechs Jahre, die Frist läuft also weiter.
Muss Ihr Gerät in die Reparatur, bekommen Sie auf Wunsch kostenlos ein Leihgerät. Muss es danach neu eingestellt werden, ist auch das in der Pauschale enthalten.
Batterien und Zubehör zahlen Sie selbst
Batterien, Akku und Ladegerät zahlen Erwachsene selbst, das erlaubt das Gesetz ausdrücklich. Nur beim Probetragen, solange Sie das Gerät noch testen, bekommen Sie Batterien kostenlos. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlt die Kasse Batterien und Reparaturen.
- Gehäuse und Ohrstücke in Standardfarben sind im Preis enthalten, auch ein weiches Material für das Ohrstück kostet nichts extra.
- Eine Beschichtung gegen Allergien ist enthalten, wenn sie medizinisch nötig ist. Für eine Beschichtung mit Metall braucht es einen eigenen Kostenvoranschlag.
- Ein Kostenvoranschlag während der Anpassung ist kostenlos.
- Zubehör, das Sie zusätzlich möchten, etwa eine Fernbedienung ohne medizinischen Grund, zahlen Sie meist selbst.
Wie oft Sie eine neue Einstellung verlangen können
Eine neue Einstellung bei verändertem Gehör gehört ausdrücklich zur Nachsorge, und der Vertrag nennt keine Höchstzahl. Entscheidend ist der Anlass. Hören Sie schlechter, sitzt das Ohrstück nicht mehr gut oder hat sich Ihr Alltag deutlich verändert, haben Sie einen guten Grund, im ersten wie im fünften Jahr.
Kein Anlass ist dagegen der bloße Wunsch nach einem anderen Klang, ohne dass sich Ihr Gehör verändert hat. Dann darf der Hörakustiker auf die ursprüngliche Einstellung verweisen. Ein Gespräch lohnt sich trotzdem, denn viele Betriebe stellen auch aus Kulanz nach.
Wenn der Hörakustiker die Nachsorge verweigert
Verweigert ein Hörakustiker eine Leistung, die zur Nachsorge gehört, bleiben Sie ruhig, aber schriftlich. Die Kasse wacht darüber, dass die Betriebe ihre Pflichten aus den Verträgen erfüllen. Eine Beschwerde bei der Kasse ist deshalb kein Sonderweg, sondern ein vorgesehenes Verfahren.
- Bitten Sie schriftlich um die Leistung und nennen Sie den Anlass, etwa dass Sie schlechter hören.
- Verweisen Sie auf den Vertrag Ihrer Kasse mit der Bundesinnung der Hörakustiker und die Pflicht zur Nachsorge.
- Verlangt der Betrieb Geld, fragen Sie nach dem schriftlichen Beratungsprotokoll, das Sie beim Kauf unterschrieben haben.
- Bleibt der Betrieb bei seiner Ablehnung, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
- Bewahren Sie Messergebnisse, Empfangsbestätigung und alle Briefe auf. Sie belegen, was vereinbart war.
Wollen Sie wegen eines Streits den Betrieb wechseln, steht im Ratgeber Hörakustiker wechseln, was dabei mit der Nachsorge passiert.
Was bei Beihilfe und Privatversicherung anders ist
Die sechs Jahre Nachsorge mit fester Reparaturpauschale gelten so nur für Patienten der gesetzlichen Kassen, weil nur diese Kassen solche Verträge haben. Beihilfe und private Krankenversicherung zahlen stattdessen einzelne Rechnungen, meist bis zu einem Höchstbetrag.
Wer verbeamtet oder privat versichert ist, vereinbart die Nachsorge deshalb oft einzeln mit dem Hörakustiker. Halten Sie den Umfang vor dem Kauf schriftlich fest, etwa in einer Zusage des Betriebs. Welche Beträge die Beihilfe zahlt, zeigt der Ratgeber zur Beihilfe für Hörgeräte.
Unabhängig davon gilt immer das Recht bei Mängeln. Ist das Gerät bei der Übergabe mangelhaft, können Sie zwei Jahre lang verlangen, dass es repariert oder ersetzt wird. Fragen Sie deshalb schon beim Kauf, welche Wartungen und Einstellungen im Preis enthalten sind.
Was sich nach den sechs Jahren ändert
Nach sechs Jahren endet die pauschale Nachsorge, aber nicht jede Hilfe. Kleine Arbeiten wie das Tauschen des Hörwinkels bleiben kostenlos. Größere Reparaturen rechnet der Hörakustiker dann nach einer festen Preisliste ab. Für eine Reparatur am Verstärker braucht er vorher die Zustimmung der Kasse.
Haben Sie Ihr Hörgerät vor weniger als sechs Jahren bekommen?
Kam der Schaden durch Missbrauch oder offensichtlich falsche Behandlung?
Dann zahlen Sie die Reparatur selbst, die Pauschale deckt sie nicht.
Die Pauschale deckt die Leistung. Nur bei einem Gerät mit Aufpreis zahlen Sie die höheren Kosten.
Die sechs Jahre sind vorbei. Kleine Arbeiten bleiben kostenlos, größere Reparaturen rechnet der Betrieb nach Preisliste ab.
Auf jede Reparatur nach den sechs Jahren gibt der Hörakustiker 6 Monate Garantie auf das ganze Gerät, ab dem Tag, an dem Sie die Reparatur bestätigen. Seine Unterlagen zu Ihrer Anpassung muss er mindestens 6 Jahre aufbewahren.
Häufige Fragen
Welche Leistungen muss mein Hörakustiker in den sechs Jahren nach dem Kauf erbringen?
Ihr Hörakustiker muss Sie sechs Jahre lang ohne Aufpreis betreuen. Dazu gehören eine neue Einstellung bei verändertem Gehör, neue Ohrstücke, Einweisung, Pflege und Reparaturen sowie ein Leihgerät während einer Reparatur. So steht es im Vertrag Ihrer Kasse mit der Bundesinnung der Hörakustiker.
Muss ich Batterien für mein Hörgerät selbst kaufen?
Ja, als Erwachsener kaufen Sie Batterien für Ihr Hörgerät nach der Anpassung selbst. Nur beim Probetragen sind sie kostenlos. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlt die Kasse die Batterien.
Zahlt die Reparaturpauschale, wenn ich mein Hörgerät selbst beschädigt habe?
Die Reparaturpauschale zahlt bei Schäden im Alltag wie einem Sturz oder bei Verschleiß. Bei Missbrauch oder offensichtlich falscher Behandlung zahlt sie nicht, dann tragen Sie die Reparatur selbst.
Wie oft kann ich eine kostenlose neue Einstellung meines Hörgeräts verlangen?
Eine kostenlose neue Einstellung Ihres Hörgeräts können Sie in den sechs Jahren mehrmals verlangen, wenn es einen Anlass gibt. Ein Anlass ist etwa ein schlechteres Gehör oder ein Ohrstück, das nicht mehr gut sitzt. Der bloße Wunsch nach einem anderen Klang reicht nicht.
Was kann ich tun, wenn mein Hörakustiker die kostenlose Nachsorge ablehnt?
Lehnt Ihr Hörakustiker die kostenlose Nachsorge ab, fordern Sie die Leistung schriftlich und verweisen auf den Vertrag Ihrer Kasse. Bleibt er dabei, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie wacht darüber, dass die Betriebe ihre Pflichten erfüllen.
Gilt die sechsjährige Nachsorge beim Hörgerät auch für Privatversicherte und Beamte?
Nein, die sechsjährige Nachsorge mit Reparaturpauschale gilt nur für Patienten der gesetzlichen Kassen. Privatversicherte und Beamte mit Beihilfe vereinbaren die Nachsorge einzeln mit dem Hörakustiker und sollten sie vor dem Kauf schriftlich festhalten.
