Die Kasse zahlt den Hausbesuch, wenn Sie nicht ins Geschäft kommen
Einen Hausbesuch des Hörakustikers zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Geschäft kommen. So steht es in den Verträgen der AOK und der Betriebskrankenkassen mit der Bundesinnung der Hörakustiker. Sie erlauben Hausbesuche nur im begründeten Einzelfall. Als Beispiel nennen beide Verträge Menschen, die bettlägerig sind.
Der Besuch kostet Sie dann nichts extra. Mit dem Preis, den die Kasse für das Hörgerät zahlt, sind alle Leistungen bezahlt, auch die Nachsorge über sechs Jahre und der Hausbesuch. Ohne gesundheitlichen Grund gilt die Grundregel der Verträge. Danach versorgt der Hörakustiker Sie in seinem Geschäft.
Wie Sie den gesundheitlichen Grund nachweisen, schreiben die Verträge nicht vor. Nennen Sie ihn beim ersten Anruf offen. Eine kurze Bescheinigung vom Arzt hilft, falls der Betrieb oder die Kasse nachfragt. Für den Besuch legen Sie diese Dinge bereit.
- das Rezept vom HNO-Arzt, falls ein neues Gerät ansteht, und die Karte der Krankenkasse
- vorhandene Hörgeräte mit Ladegerät oder Batterien, auch wenn sie in der Schublade liegen
- frühere Hörtests und Unterlagen vom Hörakustiker, falls vorhanden
- eine kurze Liste der Lagen, in denen das Hören schwerfällt, etwa beim Essen am Tisch oder beim Fernsehen
- eine vertraute Person oder den rechtlichen Betreuer, wenn Entscheidungen oder Unterschriften anstehen
- einen möglichst ruhigen Raum, mit Fernseher und Radio aus, damit die Messungen stimmen
Im Pflegeheim gilt derselbe Anspruch auf Hörgeräte
Wer im Pflegeheim lebt, hat denselben Anspruch auf Hörgeräte wie jemand, der zu Hause lebt. Das Gesetz sagt das ausdrücklich. Der Anspruch hängt nicht davon ab, wie sehr jemand noch am Leben draußen teilnehmen kann. Die Kasse zahlt Hörgeräte also auch im Heim.
Den Hörakustiker wählt der Bewohner selbst, unter allen Betrieben mit Vertrag bei seiner Kasse. Das Heim darf einen Betrieb vorschlagen, mit dem es zusammenarbeitet, und das kann praktisch sein. Die Entscheidung trifft aber der Bewohner. Kann er das nicht mehr, entscheidet sein Betreuer oder die Person mit Vollmacht.
Wie groß der Bedarf ist, zeigt ein Projekt aus der Region Hannover. Im Projekt zusammenHÖREN untersuchten Fachleute im Sommer 2022 Bewohner dreier Pflegeheime in Hannover, Langenhagen und Sehnde. Von 58 Bewohnern bekamen 27 die Empfehlung für ein erstes Hörgerät, das sind rund 47 Prozent. Bei 14 weiteren sollte ein vorhandenes Gerät neu eingestellt werden, 5 schickte man zum HNO-Arzt.
Die Leiterin eines der Heime nannte den Hauptgrund. Für viele Bewohner ist der Weg zum Hörgerät zu schwer, weil sie kaum noch aus dem Haus kommen.
Für das erste Hörgerät führt kein Weg am HNO-Arzt vorbei
Für das erste Hörgerät braucht auch ein Heimbewohner ein Rezept vom HNO-Arzt. Der Arzt muss klären, woher der Hörverlust kommt. Für das nächste Gerät nach sechs Jahren ist ein Rezept nur in bestimmten Fällen nötig, etwa bei neuem Tinnitus oder wenn jemand fast taub ist.
Für das erste Rezept muss der Arzt das Hören mit Tönen und mit Wörtern messen, in einem ruhigen Raum. Ein Rezept per Videosprechstunde ist nur erlaubt, wenn der Arzt den Patienten schon aus der Praxis kennt. Für das erste Gerät heißt das: Den Weg zum HNO-Arzt oder seinen Besuch im Heim können Sie nicht sparen. Die Anpassung danach kann aber zu Hause stattfinden. Den ganzen Weg beschreibt der Ratgeber vom Rezept zum Hörgerät.
Rezept klären
Beim ersten Gerät untersucht der HNO-Arzt und stellt das Rezept aus. Beim nächsten Gerät fragen Sie die Kasse, ob sie ein Rezept verlangt.
Betrieb wählen und Grund nennen
Sie wählen einen Betrieb mit Vertrag bei Ihrer Kasse und nennen am Telefon den gesundheitlichen Grund für den Hausbesuch.
Erster Besuch mit Messung
Der Hörakustiker schaut ins Ohr, misst das Hören und nimmt bei Bedarf einen Abdruck vom Ohr. Er zeigt Geräte, darunter mindestens eines ohne Aufpreis.
Einstellen und Probetragen
Beim zweiten Besuch stellt er die Geräte ein und erklärt Bedienung und Pflege. Bitten Sie darum, dass die Pflegekräfte dabei sind.
Kontrolle beim Arzt
Gab es ein Rezept, prüft der HNO-Arzt danach, ob das Gerät beim Verstehen hilft.
Nachsorge über sechs Jahre
Reinigung, neue Ohrstücke und neue Einstellungen sind bezahlt. Bei gesundheitlichem Grund kommt der Betrieb dafür weiter ins Haus.
Zu Hause misst der Hörakustiker unter anderen Bedingungen
Hausbesuche sind die Ausnahme, weil das Geschäft eine Ausstattung hat, die nicht ins Wohnzimmer passt. Der Verband der Krankenkassen verlangt für jedes Geschäft einen Anpassraum mit höchstens 40 Dezibel Nebengeräusch. Dazu kommen ein Messgerät mit mindestens zwei Lautsprechern, ein Gerät zum Messen im Ohr und eine Werkbank für Ohrstücke. Die Kassen kennen auch Versorgungen zu Hause. Verantwortlich ist dann das Geschäft, von dem aus der Hörakustiker kommt.
| Punkt | Im Geschäft | Beim Hausbesuch | Was Sie tun können |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt | die Kasse | die Kasse, wenn ein gesundheitlicher Grund vorliegt | den Grund beim ersten Anruf nennen |
| Ruhe beim Messen | Anpassraum mit höchstens 40 Dezibel Nebengeräusch | Ihr Zimmer, so ruhig es geht | Geräte ausschalten, den Besuch nicht zur Essenszeit legen |
| Messgeräte | fest eingebaut, mit mehreren Lautsprechern | nur, was der Betrieb mitbringen kann | fragen, welche Messungen vor Ort gehen |
| Ohrstücke | Nacharbeit an der Werkbank im Geschäft | Abdruck vor Ort, Fertigung in der Werkstatt | gleich einen zweiten Termin ausmachen |
| Vergleich mehrerer Geräte | vor Ort möglich | nur mit den Geräten, die der Betrieb mitbringt | vorher sagen, welche Bauform in Frage kommt |
| Nachsorge | Termine im Geschäft | weitere Besuche, solange der Grund besteht | fragen, wie schnell der Betrieb bei einem Defekt kommt |
Die Kasse zahlt für die Versorgung zu Hause denselben Preis wie im Geschäft. Die Fahrzeit bezahlt sie nicht extra. Darum bietet nicht jeder Betrieb Hausbesuche an, und es lohnt sich, beim ersten Anruf gleich danach zu fragen.
Einen Kauf beim Hausbesuch können Sie 14 Tage lang widerrufen
Unterschreiben Sie beim Hausbesuch einen Kaufvertrag, etwa für ein Gerät mit Aufpreis, können Sie ihn 14 Tage lang widerrufen. Das gilt für alle Verträge, die außerhalb eines Geschäfts geschlossen werden. Das Gesetz schützt damit Menschen, die zu Hause ohne Vergleich und manchmal unter Zeitdruck unterschreiben.
Zwei Ausnahmen sind beim Hörakustiker wichtig. Kein Widerruf ist möglich bei Waren, die nur für Sie angefertigt sind, zum Beispiel ein Ohrstück nach Ihrem Abdruck. Und kein Widerruf ist möglich, wenn Sie den Hörakustiker ausdrücklich für eine dringende Reparatur ins Haus gerufen haben. Verkauft er Ihnen dabei zusätzlich etwas, das Sie nicht verlangt haben, gilt für diesen Teil der Widerruf wieder.
Das Gerät ohne Aufpreis kostet Sie außer der Zuzahlung nichts, hier gibt es also nichts zu widerrufen. Dafür gilt die Probezeit. Nach dem Vertrag der AOK können Sie die Geräte in dieser Zeit ohne Gründe und ohne Kosten zurückgeben. Bevor Sie beim Hausbesuch etwas unterschreiben, gehen Sie diese Punkte durch.
- Lassen Sie sich zuerst ein Gerät ohne Aufpreis zeigen und zur Probe dalassen.
- Lesen Sie, ob das Blatt nur die Beratung festhält, eine Erklärung zu Mehrkosten ist oder ein Kaufvertrag.
- Unterschreiben Sie Mehrkosten nur, wenn Sie beide Geräte im Alltag verglichen haben.
- Bitten Sie um eine Kopie von allem, was Sie unterschreiben, und um die Belehrung zum Widerruf.
- Gibt es einen rechtlichen Betreuer, unterschreibt er, nicht das Personal im Heim.
- Notieren Sie das Datum, denn ab der Unterschrift laufen die 14 Tage.
Wie Sie ein Angebot mit Aufpreis prüfen, erklärt der Ratgeber zum Kostenvoranschlag für Hörgeräte.
So finden Sie einen Hörakustiker, der ins Haus kommt
Einen Hörakustiker mit Hausbesuch finden Sie über Ihre Krankenkasse, die Heimleitung oder die Suche der Bundesinnung. Die Kasse muss Ihnen sagen, welche Betriebe einen Vertrag mit ihr haben. Fragen Sie im Heim, ob es schon mit einem Betrieb zusammenarbeitet. Die Suche auf hoerakustiker-suche.de hat keinen Filter für Hausbesuche, aber einen für Menschen mit Demenz.
Am Telefon klären Sie drei Dinge. Kommt der Betrieb bei gesundheitlichem Grund ins Haus? Welche Messgeräte bringt er mit? Wie schnell kommt er bei einem Defekt wieder? Die dritte Frage ist für Heimbewohner die wichtigste. Im Projekt zusammenHÖREN beschrieb eine Heimleiterin genau dieses Problem: Hörgeräte bleiben liegen, wenn niemand sie nachstellt und pflegt.
Können Sie das Geschäft mit vertretbarem Aufwand erreichen, auch mit Begleitung?
Gehen Sie ins Geschäft. Dort gibt es den ruhigen Anpassraum, alle Messgeräte und die Werkstatt, und Sie können mehrere Geräte direkt vergleichen.
Gibt es einen gesundheitlichen Grund, etwa weil Sie bettlägerig sind?
Die Kasse zahlt den Hausbesuch, er kostet Sie nichts extra. Nennen Sie den Grund beim ersten Anruf und fragen Sie, welche Messungen vor Ort gehen.
Die Verträge sehen dann keinen Hausbesuch vor. Fragen Sie vorher schriftlich, ob der Betrieb trotzdem kommt und was der Besuch kostet.
Häufige Fragen
Kommt ein Hörakustiker auch zu mir nach Hause?
Ein Hörakustiker kommt auf Kosten der Krankenkasse nach Hause, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Geschäft kommen, zum Beispiel weil Sie bettlägerig sind. So steht es in den Verträgen der AOK und der Betriebskrankenkassen. Ohne solchen Grund versorgt er Sie im Geschäft. Manche Betriebe kommen trotzdem, fragen Sie dann vorher nach den Kosten.
Kostet ein Hausbesuch des Hörakustikers extra?
Ein Hausbesuch aus gesundheitlichen Gründen kostet Sie nichts extra. Er ist mit dem Preis bezahlt, den die Kasse für das Hörgerät zahlt. Sie zahlen nur die übliche Zuzahlung für das Gerät. Für einen Besuch ohne gesundheitlichen Grund legen die Verträge keinen Preis fest, klären Sie das vorher mit dem Betrieb.
Wer zahlt Hörgeräte für Bewohner im Pflegeheim?
Hörgeräte für Bewohner im Pflegeheim zahlt die gesetzliche Krankenkasse wie bei allen anderen. Das Gesetz stellt klar, dass der Anspruch im Heim nicht davon abhängt, wie sehr jemand noch am Leben draußen teilnimmt. Den Hörakustiker wählt der Bewohner oder sein Betreuer selbst, unter den Betrieben mit Vertrag bei der Kasse.
Braucht ein Heimbewohner für ein Hörgerät ein Rezept vom HNO-Arzt?
Für das erste Hörgerät braucht auch ein Heimbewohner ein Rezept vom HNO-Arzt, weil der Arzt die Ursache klären muss. Für das nächste Gerät nach sechs Jahren ist ein Rezept nur in bestimmten Fällen nötig: bei neuem Tinnitus, bei fast völliger Taubheit oder wenn die Kasse es verlangt.
Kann ich einen Hörgerätekauf beim Hausbesuch widerrufen?
Einen Kaufvertrag, den Sie beim Hausbesuch unterschreiben, können Sie 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Ausgenommen sind Teile, die nur für Sie angefertigt wurden, etwa ein Ohrstück, und eine dringende Reparatur, für die Sie den Hörakustiker gerufen haben. Ein Gerät ohne Aufpreis geben Sie in der Probezeit kostenlos zurück.
