Hörakustikerliste

Glossar

Präqualifizierung (§ 126 SGB V)

Präqualifizierung ist der Nachweis, dass ein Hörakustik-Betrieb Personal, Räume und Technik für eine gute Versorgung hat. Eine unabhängige Stelle prüft das und stellt ein Zeugnis aus, das höchstens fünf Jahre gilt.

Begriff
Präqualifizierung (§ 126 SGB V)
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Nur Betriebe mit diesem Nachweis können einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen schließen und Hörgeräte über die Kasse abgeben. Den Nachweis braucht jede einzelne Filiale.

Dieses Verzeichnis prüft den Nachweis einzelner Betriebe nicht nach. Ob ein Betrieb einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 126 SGB V - Zulassung von Leistungserbringern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Präqualifizierung und Eignungsprüfung, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen, und jede Zahl in den Ratgebern hat eine Quelle. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hörakustiker stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Fachgeschäft oder falsche Öffnungszeiten melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.