Glossar
Festbetrag (Hörgeräte)
Der Festbetrag ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse höchstens für ein Hörgerät zahlt. Für zwei Hörgeräte mit Ohrstücken sind es 1.603,81 Euro, für eines 964,50 Euro. Kostet ein Gerät mehr, zahlen Sie den Rest selbst.
- Begriff
- Festbetrag (Hörgeräte)
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Kassen haben die Beträge am 20. Dezember 2021 festgelegt, sie gelten seit dem 1. April 2022. Wer fast taub ist, bekommt etwas mehr: 1.668,94 Euro für zwei Geräte und 1.024,67 Euro für eines. Alle Beträge sind Gesamtsummen mit Mehrwertsteuer.
Der Festbetrag gilt ab 18 Jahren. Im Betrag stecken das Gerät und die Arbeit des Hörakustikers, auch der Vergleich mit zwei weiteren Geräten. Ein Gerät, das genau den Festbetrag kostet, heißt oft Nulltarif-Hörgerät.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Festsetzung von Festbeträgen für Hörhilfen gemäß § 36 SGB V, GKV-Spitzenverband,
- Festbeträge, GKV-Spitzenverband,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.