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Glossar

Gesetzliche Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung ist der kleine Betrag, den Erwachsene für ein Hörgerät selbst an die Krankenkasse zahlen. Bis Ende 2026 sind es 10 Euro je Gerät, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro je Gerät.

Begriff
Gesetzliche Zuzahlung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Bei zwei Hörgeräten zahlen Sie 2026 also 20 Euro, ab 2027 dann 30 Euro. Die Zuzahlung kommt zu einem möglichen Aufpreis für ein teureres Gerät hinzu. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen keine Zuzahlung.

Wer im Jahr viel zuzahlt, kann sich befreien lassen. Die Grenze liegt bei 2 Prozent des Einkommens im Haushalt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 61 SGB V - Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Zuzahlungen zu Medikamenten oder Hilfsmitteln, Verbraucherzentrale,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.