Glossar
Hilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis ist die Liste aller Hilfen, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, vom Rollstuhl bis zum Hörgerät. Der Verband der Krankenkassen führt sie. Hörgeräte stehen darin in der Gruppe 13.
- Begriff
- Hilfsmittelverzeichnis
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Damit ein Hörgerät in die Liste kommt, muss der Hersteller nachweisen, dass es sicher ist und gut funktioniert. Ob Sie ein Hörgerät bekommen, entscheidet aber nicht die Liste, sondern Ihr Hörtest beim HNO-Arzt.
Die Liste wird laufend ergänzt. Geräte fallen heraus, wenn sie die Anforderungen nicht mehr erfüllen oder nicht mehr hergestellt werden.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 139 SGB V - Hilfsmittelverzeichnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Fortschreibung der Produktgruppe 13 Hörhilfen, GKV-Spitzenverband,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen, und jede Zahl in den Ratgebern hat eine Quelle. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hörakustiker stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Fachgeschäft oder falsche Öffnungszeiten melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.